Zuständigkeiten
Um alle Kundinnen und Kunden schnell und serviceorientiert zu betreuen, hat das Jobcenter Köln über das Stadtgebiet verteilt sieben Standorte. Welcher Standort für Sie zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Ihrer Postleitzahl und nach Ihrem Alter.
An welchen Standort Sie sich wenden können, erfahren Sie hier
Öffnungszeiten aller Standorte für Vorsprachen:
| Montag: | 8 bis 12 Uhr |
| Dienstag: | 8 bis 12 Uhr |
| Mittwoch: | nur nach Vereinbarung |
| Donnerstag: | 8 bis 12 Uhr |
| Freitag: | 8 bis 12 Uhr |
Ansonsten Termine nur nach Vereinbarung!
Bei Ihrer ersten Vorsprache melden Sie sich bitte in der Eingangszone des für Sie zuständigen Standortes. Dort erhalten Sie einen Termin für Ihr Erstgespräch im Orientierungsservice. Nach diesem Gespräch erhalten Sie – sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht – Ihre Antragsunterlagen.
Wichtig: Bringen Sie bitte bei jeder Vorsprache Ihre gültigen Ausweispapiere mit!
Haben Sie Fragen?
Unser ServiceCenter hilft Ihnen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer (0221) 9 64 43 - 4 01 gerne weiter!
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