Zuständigkeiten

Bild ZustaendigkeitenUm alle Kundinnen und Kunden schnell und serviceorientiert zu betreuen, hat das Jobcenter Köln über das Stadtgebiet verteilt sieben Standorte. Welcher Standort für Sie zuständig ist, richtet sich unter anderem nach Ihrer Postleitzahl und nach Ihrem Alter.


An welchen Standort Sie sich wenden können, erfahren Sie hier

Öffnungszeiten aller Standorte für Vorsprachen:

Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: nur nach Vereinbarung
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr


Ansonsten Termine nur nach Vereinbarung!
 
Bei Ihrer ersten Vorsprache melden Sie sich bitte in der Eingangszone des für Sie zuständigen Standortes. Dort erhalten Sie einen Termin für Ihr Erstgespräch im Orientierungsservice. Nach diesem Gespräch erhalten Sie  – sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht – Ihre Antragsunterlagen.

Wichtig: Bringen Sie bitte bei jeder Vorsprache Ihre gültigen Ausweispapiere mit!

Haben Sie Fragen?

Unser ServiceCenter hilft Ihnen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer (0221) 9 64 43 - 4 01 gerne weiter!