Seit dem 01.01.2023 gibt es das Bürgergeld.
Es ersetzt das bisher geltende Arbeitslosengeld II. Wenn Sie nicht genug Geld zum Leben oder in einem Monat hohe Ausgaben für das Heizen haben, können Sie Bürgergeld beantragen.
Sie haben automatisch mit dem Jahreswechsel Bürgergeld bekommen, wenn Sie vorher schon Geld vom Jobcenter erhalten haben.
Weiterbewilligungsanträge müssen wie bisher gestellt werden. Zusätzlich muss die Selbstauskunft zu Ihrem Vermögen ausgefüllt werden. Die Auskunft ist erforderlich, um Ihre Leistungen zu bewilligen.
Wenn Sie in den letzten 3 Monaten kein oder noch nie Geld vom Jobcenter bekommen haben, müssen Sie einen Neuantrag beim Jobcenter stellen.
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Briefe und Flyer vom Jobcenter Köln werden nach und nach auf Bürgergeld umgestellt.
Alte Formulare sind noch gültig.
Was ist neu am Bürgergeld?
Arbeit & Weiterbildung
- Qualifizierung:
Weiterbildung und der Erwerb eines Berufsabschlusses sind beim Bürgergeld genauso wichtig wie eine neue Arbeit. - Abschluss:
Wer einen Berufsabschluss nachholt, kann gefördert werden. Für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie. Ab dem 01.07.2023 gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. - Bonus:
Für die Teilnahme an anderen Angeboten, die dabei helfen, dass Sie die neue Arbeit lange behalten, kann ab dem 01.07.2023 ein monatlicher Bürgergeldbonus von 75 Euro gezahlt werden. - Kompetenzen:
Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lesekenntnisse, kann diese leichter ausbauen.
Geld
- Vermögen:
In den ersten 12 Monaten bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro geschützt. Das heißt, Sie müssen angespartes Geld in dieser Zeit nicht für Ihren Lebensunterhalt ausgeben. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
Nach den 12 Monaten gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der Bedarfsgemeinschaft. - Wohnen:
In den ersten 12 Monaten werden die Kosten für Ihre Wohnung in der tatsächlichen Höhe übernommen. Heizkosten werden in angemessener Höhe anerkannt und auch vom Jobcenter bezahlt. So können Sie sich auf die Arbeitssuche konzentrieren.
Selbstgenutztes Wohneigentum wird geschützt. Das heißt, Sie können eine bestimmte Fläche Ihres Wohneigentums bewohnen, ohne dass wir diese anrechnen müssen. - Altersvorsorge:
Ihre Altersvorsorge wird unabhängig von der Anlageform bis zu einer individuellen Höhe geschützt. - Rente:
Ältere Jobcenter Kund*innen müssen nicht vorzeitig die Altersrente in Anspruch nehmen. - Leistungsminderungen:
Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von Beginn des Leistungsbezugs an möglich.
Bei einem Meldeversäumnis und der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat, bei einer zweiten um 20 Prozent für zwei Monate und bei der dritten Pflichtverletzung um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
Die Regelsätze für das Bürgergeld können Sie hier nachlesen:



Alleinstehende / Alleinerziehende
Volljährige mit minderjährigen Partnern

502 Euro

Volljährige Partner

je 451 Euro

Volljährige ohne eigenen Haushalt, die nicht Partner sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (18 bis 24 Jahre)
Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (15 bis 24 Jahre) und ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen

402 Euro

Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben (14 bis 17 Jahre)
Minderjährige mit volljährigen Partnern

420 Euro

Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (6 bis 13 Jahre)

348 Euro

Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (0 bis 5 Jahre)

318 Euro
Mehr Infos zum Bürgergeld finden Sie hier:
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bürgergeld FAQ
- Bundesagentur für Arbeit: Informationen zu Bürgergeld und Antragstellung