Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren können einen Zuschuss für den Schulbedarf (z. B. Schreibutensilien, Bücher usw.) bekommen. Diese Unterstützung bekommen Sie automatisch am Anfang jedes Schulhalbjahres. Das Geld wird zusammen mit dem monatlichen Geld vom Jobcenter überwiesen.

Für die KiTa oder die Schule können Sie auch finanzielle Hilfe bekommen. Zum Beispiel für das Mittagessen dort, für Klassenfahrten oder für Nachhilfe. Damit ihr Kind Sport oder Hobbys machen kann, unterstützen wir Sie auch mit Geld für den Sportverein oder eine Ferienfreizeit.
Das nennen wir Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT).

Sie haben Fragen dazu? Sie brauchen Geld für die Schule? Sprechen Sie uns an.

Wie bekomme ich Unterstützung?

Wenn Sie bereits Geld vom Jobcenter Köln bekommen, reichen Sie bitte den Bewilligungsbescheid vom Jobcenter zusammen mit dem Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der Stadt Köln ein:

 

Stadt Köln
Amt für Soziales und Senioren
Abteilung Bildung und Teilhabe, Köln-Pass
Bezirksrathaus Mülheim (3. Etage)
Wiener Platz 2a
51065 Köln-Mülheim

Welche Kosten werden übernommen?

Ausflüge

Kultur, Sport, Mitmachen

  • Zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein, für die Musikschule oder zur Teilnahme an Kursen oder Freizeitangeboten;
  • Monatlich bis zu 15 Euro oder 180 Euro pro Jahr;
  • In Form von Gutscheinen

Mittagessen

  • gemeinsames Mittagessen;
  • Eigenanteil der Eltern: 1 Euro pro Tag

Fahrtkosten

  • zum Beispiel für ein Schülerticket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg;
  • Für Freizeitfahrten gilt ein Eigenanteil der Eltern;

Klassenfahrten und Ausflüge

Kultur, Sport, Mitmachen

  • Zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein, für die Musikschule oder zur Teilnahme an Kursen oder Freizeitangeboten;

Lernförderung

Mittagessen

  • gemeinsames Mittagessen als Angebot in der Schule;

Schulbedarf

  • Für die benötigten Lernmaterialien (Hefte, Stifte, Bücher, …);
  • im August 116 Euro, im Februar 58 Euro (ab 2023)

Wenn Sie kein Geld vom Jobcenter bekommen, aber nur wenig Geld verdienen, haben Sie vielleicht auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. In diesem Fall überprüfen wir, ob Sie Geld für Ihre Kinder bekommen können und geben Ihnen eine Bescheinigung mit. Diese reichen Sie dann zusammen mit dem Antrag bei der Stadt Köln ein.

nach oben