Mit unseren Fördermöglichkeiten können Sie Menschen eine Chance geben, die ohne Unterstützung gar nicht oder nur schwer einen Job finden.

Möglichkeiten der Förderung

Wir unterstützen Sie jederzeit unkompliziert bei der Stellenbesetzung. Wenn Sie offene Stellen haben, kommen Sie gerne auf unsere spezielle Arbeitgeberberatung in der JOB-Offensive KÖLN zu. Dort klären wir gemeinsam Ihre Anforderungen und wählen passgenau geeignete Bewerberinnen und Bewerber für Sie aus.

Sie erreichen die Arbeitgeberberatung der JOB-Offensive KÖLN per Mail unter jobcenter-koeln.arbeitgeberberatung@jobcenter-ge.de.

Gelegentlich haben Unternehmen eine größere Anzahl an ähnlichen Arbeitsplätzen zu besetzen. Dann bieten sich unsere Bewerbertage für Sie an. Dafür besprechen wir Ihre Anforderungen und Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber. Am Bewerbertag selbst haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen einem ausgewählten Kreis an potenziellen Mitarbeitenden vorzustellen und direkt vor Ort Vorstellungsgespräche zu führen.

Aufgrund der Corona-Pandemie können Bewerbertage aktuell nicht in unseren Räumlichkeiten stattfinden. Wir organisieren aber gerne gemeinsam mit Ihnen einen Bewerbertag direkt bei Ihnen vor Ort. Auch digitale Angebote sind möglich. Sprechen Sie uns bei Interesse einfach an – dann schauen wir gemeinsam, was möglich ist.

Sie erreichen die Arbeitgeberberatung der JOB-Offensive KÖLN per Mail unter jobcenter-koeln.arbeitgeberberatung@jobcenter-ge.de.

Wenn Sie und der/die potenzielle neue*r Mitarbeiter*in ausprobieren wollen, ob Sie zueinander passen, ist dies über ein Praktikum möglich. So können Sie ganz praktisch die Fertigkeiten und Qualifikationen abklären, aber auch Kenntnisse vermitteln. Das Praktikum darf max. 6 Wochen dauern. Während der Praktikumszeit zahlt das Jobcenter Köln weiterhin die Leistungen zum Lebensunterhalt und erstattet die Fahrtkosten. So fallen für Ihr Unternehmen keine Kosten während des Praktikums an.

Über eine „betriebliche Umschulung“ können Arbeitsuchende einen Berufsabschluss machen. Die Umschulung dauert max. 24 Monate und findet normalerweise in Vollzeit statt. Die zuständige Kammer ist für den Abschluss verantwortlich. Die Kosten für die Umschulung übernimmt das Jobcenter, zum Beispiel über einen Bildungsgutschein.

Sie haben passende Mitarbeiter*innen gefunden, die noch weitere Qualifizierungen brauchen? Wir beraten Sie gerne und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, welche Qualifizierung Ihr Unternehmen weiterbringt – und wie Sie diese einfach und unkompliziert Ihren Mitarbeiter*innen zugänglich machen. Nutzen Sie die Möglichkeit, um auch geringqualifizierte Beschäftigte zu Fachkräften zu machen. Zur Förderung von Lehrgangskosten und Arbeitgeberentgeltzuschüssen beraten wir Sie gerne.

Auch nach der Arbeitsaufnahme kann die Stabilisierung der Beschäftigung durch das Jobcenter Köln gefördert werden. Probleme, die sich in den ersten Monaten der Beschäftigungsaufnahme zeigen, können durch sozialpädagogische Unterstützung gelöst oder Lösungsansätze gefunden werden. Das Ziel des Coachings über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS05) ist, das Leistungsvermögen des/der neuen Mitarbeitenden zu steigern und das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren. Die Intensität des Coachings wird immer an die individuellen Bedarfe angepasst.

Langzeitarbeitslose, die seit mindestens zwei Jahren Leistungen nach SGB II beziehen, sowie erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deren berufliche Eingliederung auf Grund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders schwierig ist, können im Rahmen einer Probebeschäftigung gemäß §16f SGB II gefördert werden. Als Arbeitgeber*in können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten. Für diese Arbeitsverhältnisse kann bis zu drei Monaten ein volles Gehalt gezahlt und der/dem Arbeitgeber*in erstattet werden.

Viele junge Fachkräfte sind arbeitslos und warten auf eine Chance im Job. Aber auch ungelernte Menschen können – mit Ihrer und unserer Unterstützung – eine wertvolle Ergänzung für Ihr Unternehmen werden. Wenn Sie sich vorstellen können, eine Chance in Ihrem Unternehmen zu geben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahmen. Wir unterstützen Sie und die jungen Arbeitnehmer*innen mit finanziellen Zuschüssen für die Einarbeitung und weitere Qualifizierung.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Förderung bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder einer neuen Mitarbeiterin bekommen. Das Jobcenter Köln zahlt dann Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten. Förderhöhe und Förderdauer richten sich dabei nach den Unterstützungsbedürfnissen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Wenn Sie eine*n Mitarbeiter*in einstellen wollen und ein Qualifizierungs- oder Eingliederungszuschuss beantragt werden soll, melden Sie sich gerne vor der Einstellung bei uns.

Mit dem Teilhabechancengesetz (§§ 16e und 16i SGB II) gibt es seit dem 01.01.2019 zwei weitere Fördermöglichkeiten in Form von Lohnkostenzuschüssen.

Teilhabe am Arbeitsmarkt – §16i SGB II

Gefördert werden Menschen, die trotz guter konjunktureller Lage bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten. Es geht sowohl um die Realisierung von Teilhabechancen als auch um die nachhaltige Integration dieser Menschen. Um das zu schaffen, können Unternehmen bis zu 5 Jahre finanziell unterstützt werden. Ein begleitendes Coaching, sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten unterstützen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen.

Das bedeutet, Sie haben bis zu fünf Jahre Zeit, um mit unserer Hilfe neue Mitarbeiter*innen so zu stärken und zu fördern, dass Sie aus Ihrem Team nicht mehr wegzudenken sind.

  •  Lohnkostenzuschuss:
    1. Jahr 100%
    2. Jahr 100%
    3. Jahr 90%
    4. Jahr 80%
    5. Jahr 70%
    Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich am Mindestlohn, bei tariflichen oder tariforientierten Arbeitgebern am Tariflohn.
  • Übernahme der Weiterbildungskosten in Höhe von bis zu 3.000 Euro
  • ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in
  • Praktika in anderen Betrieben möglich
  • befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse möglich

Zielgruppe sind über 25-Jährige, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Leistungen vom Jobcenter bezogen haben. Bei Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder Familien mit mindestens einem unter 18-jährigen Kind, sind die Voraussetzungen erfüllt, wenn diese in den letzten fünf Jahren Leistungen im Jobcenter bezogen haben. Die infrage kommende Personengruppe hat in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet. Förderfähig sind zudem Übergänge aus dem Bundesprogramm Soziale Teilhabe sowie der Förderung von Arbeitsverhältnissen.

 

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – §16e SGB II

Gefördert werden Menschen, die trotz guter konjunktureller Lage bisher nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnten. Es geht sowohl um die Realisierung von Teilhabechancen als auch um die nachhaltige Integration dieser Menschen. Um das zu schaffen, können Unternehmen zwei Jahre finanziell unterstützt werden. Ein begleitendes Coaching unterstützt Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen.

  •  Lohnkostenzuschuss:
    1. Jahr 75%
    2. Jahr 50%
    Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich an dem zu berücksichtigenden Arbeitsentgelt.
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung möglich
  • ganzheitliche, beschäftigungsbegleitende Betreuung (Coaching) für Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in

Förderfähig sind alle Personen, die mindestens zwei Jahre langzeitarbeitslos entsprechend §18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch sind. Voraussetzung ist, dass ein mindestens zweijähriges Arbeitsverhältnis begründet wird.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Jobcenter Köln
Team MitArbeit
Arbeitgeber-koeln@jobcenter-ge.de
Arbeitgeber-Hotline: 0221 9429 8850

Erklärfilm des BMAS zum Sozialen Arbeitsmarkt

In diesem Erklärfilm wird erläutert, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Langzeitarbeitslosen hilft, wieder Anschluss auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu finden.

Bitte nehmen Sie bei Interesse an einer Förderung immer vor Beginn des Arbeitsverhältnis Kontakt mit uns auf.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Foto-Credits

  • Ausschnitt aus dem Film "Sozialer Arbeitsmarkt" vom BMAS
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