Sie können Widerspruch einlegen.
Wenn Sie mit einer Entscheidung
nicht einverstanden sind.
Dazu haben Sie 1 Monat Zeit.
Sie können persönlich ins Jobcenter gehen.
Oder Sie schicken den Widerspruch
mit der Post an das Jobcenter.
Wir prüfen die Entscheidung dann nochmal.
Wenn wir Ihren Widerspruch ablehnen,
bekommen Sie von uns einen Brief.
Dazu sagen wir: Widerspruchs-Bescheid.
Sie können gegen den Bescheid klagen.
Wir schicken Ihnen auch eine
Rechts-Behelfs-Belehrung.
In der Rechts-Behelfs-Belehrung steht:
- Wie Sie klagen können:
- Bei welchem Gericht.
- Wie lange Sie dafür Zeit haben.
Achtung:
Widerspruch und Klage haben
keine auf-schiebende Wirkung.
Das heißt:
Der Bescheid gilt trotzdem.
Auch wenn Sie dagegen klagen.
Oder Widerspruch einlegen.
Sie müssen tun,
was im Bescheid steht.
Zum Beispiel:
Termine und Fristen einhalten.
Ausnahme:
Das gilt nicht für Rück-Zahlungen.
Rück-Zahlung heißt:
Sie haben zu viel Geld bekommen.
Sie bekommen einen Bescheid vom Amt.
Im Bescheid steht:
Sie müssen Geld zurück zahlen.
Sie können dagegen Widerspruch einlegen.
Und Sie können dagegen klagen.
Dann müssen Sie das Geld nicht zurück zahlen
bis die Sache geklärt ist.