Grundsicherungs-Geld

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es das Grundsicherungs-Geld.

Wollen Sie Grundsicherungs-Geld beantragen?

Das können Sie zum Beispiel:

  • wenn Sie nicht genug Geld zum Leben haben
  • wenn Sie in einem Monat viel fürs Heizen zahlen müssen

Neu-Antrag

Haben Sie noch nie Geld vom Jobcenter bekommen?

Dann müssen Sie einen Neu-Antrag stellen.

Sie können den Neu-Antrag online stellen.

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Oder vereinbaren Sie einen Termin für den Neu-Antrag.

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Weiter-Bewilligungs-Antrag

Sie bekommen jetzt Geld vom Jobcenter?

Oder Sie haben in den letzten 3 Monaten Geld vom Jobcenter bekommen?

Dann können Sie einen Weiter-Bewilligungs-Antrag stellen.

Sie können den Weiter-Bewilligungs-Antrag online stellen.

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Weiter-Bewilligungs-Antrag jetzt online stellen

Neu im Grundsicherungs-Geld ab dem 1. Juli 2026

  • Wir unterstützen Sie noch besser bei einer Weiter-Bildung.
  • Die Eingliederungs-Vereinbarung wird durch einen Kooperations-Plan etwas Neues ersetzt.
    Weiter unten erklären wir, was ein Kooperations-Plan ist.
  • Einige Frei-Beträge sind jetzt höher.
    Das bedeutet:
    Sie dürfen jetzt mehr von dem Geld behalten, das Sie haben.

 

Mehr Informationen dazu finden Sie weiter unten.

Unter den folgenden beiden Punkten:

Arbeit und Weiter-Bildung

Sie bekommen Grundsicherungs-Geld?

Dann ist es wichtig,

  • dass Sie eine Weiter-Bildung machen

oder

  • einen Berufs-Abschluss machen

oder

  • eine neue Arbeit finden

 

Deshalb haben wir einige Angebote für Sie:

  • Kooperations-Plan
    Ein Kooperations-Plan ist ein Plan, den wir
    gemeinsam mit Ihnen machen.
    Was schreiben wir in den Plan?
    Wir überlegen uns, was Sie schon geschafft haben.
    Danach entscheiden wir, was die nächsten Schritte sind.
    Und wie das Jobcenter Sie dabei unterstützt.
  • Bonus
    Ein Bonus ist extra Geld.
    Wann bekommen Sie einen Bonus?
    Wenn Sie bestimmte Weiter-Bildungen machen.
    Oder andere Angebote vom Jobcenter besuchen.
    Sie bekommen jeden Monat während
    Ihrer Weiter-Bildung einen Bonus.
    Das Geld heißt Weiter-Bildungs-Geld.
    Oder Grundsicherungs-Geld-Bonus.
  • Abschluss
    Möchten Sie einen Berufs-Abschluss nachholen?
    Dann können wir Ihnen dafür Geld geben.
    Haben Sie dann die Prüfung geschafft?
    Dann bekommen Sie nochmal extra Geld.
  • Kompetenzen
    Zu den Grund-Kompetenzen gehören:
    Lesen, Schreiben, Rechnen.
    Brauchen Sie für Ihre Ausbildung
    bessere Grund-Kompetenzen?
    Oder für Ihre Arbeit?
    Wir helfen Ihnen dabei.
    So dass Sie bald besser lesen, schreiben und rechnen können.
  • Coaching
    Coaching bedeutet Beratung.
    Vielleicht brauchen Sie Unterstützung,
    um eine Ausbildung oder eine neue Arbeit anzufangen.
    Dann können wir Sie beraten.
    Die Beratung macht Ihre Integrations-Fach-Kraft.
    Sprechen Sie uns darauf an!

Brauchen Sie mehr Informationen zu Ausbildung und Weiter-Bildung?

Dann klicken Sie auf folgenden Link:

Ausbildung und Weiter-Bildung

Geld

Wenn Sie Grundsicherungs-Geld beantragen wollen:

Dann müssen Sie einiges bedenken.

Wir haben das für Sie aufgeschrieben.

  • Vermögen
    Vermögen ist das Geld, das Sie angespart haben.
    Auch wenn Sie Geld angespart haben:
    Dann können Sie Grundsicherungs-Geld bekommen.

    Sind noch andere Personen in der Bedarfs-Gemeinschaft?
    Dann muss überprüft werden wie viel Geld jede Person behalten darf.

  • Einkommen
    Einkommen ist das Geld, das Sie verdienen.
    Zum Beispiel für einen Schüler-Job.
    Oder für einen Studenten-Job.
    Oder für eine berufliche Ausbildung.
    Oder für den Bundes-Freiwilligen-Dienst.
    Oder für ein Freiwilliges Soziales Jahr.
    Auch wenn Sie Geld verdienen:
    Dann können Sie Grundsicherungs-Geld bekommen.
    Aber es darf nicht mehr Geld sein als bei einem Minijob.
    Man darf bei einem Minijob höchstens 520 Euro pro Monat verdienen.
    Informieren Sie sich über die aktuellen Höchst-Grenzen bei Minijobs.
    Klicken Sie auf den folgenden Link:
    Minijob-Grenze
    Vielleicht arbeiten Sie ehrenamtlich.
    Und Sie möchten Bürger-Geld bekommen.
    Dann dürfen Sie höchstens 3.000 Euro pro Jahr für das Ehren-Amt bekommen.
  • Wohnen
    Das Jobcenter zahlt Ihre Miete.
    Das Jobcenter prüft:
    Ist die Miete angemessen?
    Wenn die Miete nicht angemessen ist:
    Dann müssen Sie vielleicht umziehen.
    Das Jobcenter zahlt auch die Kosten fürs Heizen.
    Aber die Heiz-Kosten dürfen nicht zu hoch sein.
    So können Sie sich auf die Arbeits-Suche konzentrieren.
    Vielleicht haben Sie eine Eigentums-Wohnung.
    Oder ein eigenes Haus.
    Dann können Sie dort wohnen bleiben.
    Aber die Wohn-Fläche darf nicht zu groß sein.
  • Alters-Vorsorge
    Alters-Vorsorge ist das Geld, das Sie für Ihr Alter angelegt haben.
    Auch wenn Sie Geld für Ihr Alter angelegt haben:
    Dann können Sie Grundsicherungs-Geld bekommen.
    Aber die Alters-Vorsorge darf nicht zu hoch sein.
  • Rente
    Rente ist das Geld, das man
    ab einem bestimmten Alter bekommt.
    Zum Beispiel ab 66 Jahren.
    Sie möchten Grundsicherungs-Geld bekommen?
    Dann können Sie Grundsicherungs-Geld beantragen.
    Sie müssen deshalb nicht früher Rente beantragen.
    Also nicht bevor Sie 66 Jahre sind.
  • Leistungs-Minderungen
    Leistungs-Minderung bedeutet:
    Sie bekommen jetzt weniger Grundsicherungs-Geld.
    Denn Sie haben Ihre Pflichten nicht erfüllt.
    Wenn Sie Grundsicherungs-Geld bekommen:
    Dann müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen.
    Zum Beispiel müssen Sie zu Terminen im Jobcenter kommen.
    Wenn Sie Ihre Pflichten nicht erfüllen:
    Dann bekommen Sie weniger Grundsicherungs-Geld.

Höhe vom Grundsicherungs-Geld

Wie viel Grundsicherungs-Geld können Sie bekommen?

Das haben wir für Sie hier aufgeschrieben.

Allein-Stehende

Allein-Erziehende

Personen ab 18 Jahren mit Partnern unter 18 Jahren

502 Euro

 

Personen ab 18 Jahren in einer Partnerschaft

je 451 Euro

 

Personen zwischen 18 und 24 Jahren

Die Personen haben noch keinen eigenen Haushalt.

Und sie haben keinen Partner.

402 Euro

 

Personen zwischen 15 und 24 Jahren

Die Personen ziehen ohne Zusicherung vom Jobcenter aus dem Eltern-Haus aus.

402 Euro

 

Kinder zwischen 14 und 17 Jahren

Personen unter 18 Jahren mit Partnern ab 18 Jahren

420 Euro

 

Kinder zwischen 6 und 13 Jahren

348 Euro

 

Kinder zwischen 0 und 5 Jahren

318 Euro

 

Mehr Infos zum Bürger-Geld finden Sie auf den folgenden Seiten:

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