Geld zum Wohnen Geld zum Wohnen Das Amt bezahlt für Sie: die Miete die Heizung und warmes Wasser. Wenn Sie nicht genug Geld haben. Wenn Sie die Kosten selbst nicht bezahlen können. Dazu müssen Sie vorher einen Antrag stellen. Achtung: Die Kosten müssen angemessen sein. Angemessen heißt: Das darf nicht zu teuer sein. Zum Beispiel: Die Wohnung darf für 1 Person: 50 Quadrat-Meter groß sein. Und 651 Euro kosten. Das ist die Miete ohne Heizung. Dann ist die Miete angemessen. Dazu sagen wir auch: Angemessenheits-Grenze. Die Stadt Köln bestimmt die Angemessenheits-Grenze. Wichtig: Die Miete darf höher sein, wenn mehr Personen in der Wohnung leben. Dazu gibt es Tabellen. Sprechen Sie mit Ihrem Sach-Bearbeiter im Jobcenter. Oder mit Ihrer Sach-Bearbeiter-in. Ihr Sach-Bearbeiter oder Ihre Sach-Bearbeiter-in sagt Ihnen: Ob die Miete angemessen ist. Oder ob Ihre Wohnung zu teuer ist. Die Wohnung ist zu teuer: Ihre Wohnung ist zu teuer. Dann zahlt das Jobcenter erstmal. Im Gesetz steht aber: Sie müssen eine billigere Wohnung suchen. Oder ein Zimmer vermieten. Das Jobcenter macht einen Termin. Bis zu dem Termin muss die Miete billiger sein. Die Miete muss angemessen sein. Wenn Sie das nicht schaffen, können wir den Termin verschieben. Aber Sie müssen dem Jobcenter zeigen: Ich habe mich bemüht. Dazu müssen Sie im Jobcenter zum Beispiel einen Wohn-Berechtigungs-Schein zeigen. Wohn-Berechtigungs-Schein Ein Wohn-Berechtigungs-Schein ist ein Papier vom Amt. Damit können Sie eine billigere Wohnung bekommen. Manche Vermieter und Vermieter-innen bekommen Geld vom Staat, wenn sie ein Haus bauen. Dafür müssen ihre Mieten billiger sein. Mit einem Wohn-Berechtigungs-Schein können Sie eine solche Wohnung bekommen. Sie müssen den Wohn-Berechtigungs-Schein beim Wohnungs-Amt beantragen. Das Wohnungs-Amt ist in Kalk. Das ist die Adresse: Ottmar-Pohl-Platz 1. Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, reden Sie bitte mit Ihrem Sach-Bearbeiter oder Ihrer Sach-Bearbeiter-in im Jobcenter. Fragen Sie Ihren Sach-Bearbeiter oder Ihre Sach-Bearbeiter-in, ob die Miete in Ordnung ist. Sie brauchen eine Erlaubnis vom Jobcenter. Erst dann dürfen Sie den Miet-Vertrag unterschreiben. Unter-Mieter Sie können einen Unter-Mieter suchen. Oder eine Unter-Mieter-in. Damit die Miete für Sie billiger wird. Ein Unter-Mieter ist eine Person, die bei Ihnen wohnen darf. Die Person bezahlt dafür Geld. Durch das Geld wird Ihre Miete billiger. Das Jobcenter muss dann nur noch den Rest bezahlen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Sach-Bearbeiter oder Ihrer Sach-Bearbeiter-in: Wenn Sie keinen Unter-Mieter und keine Unter-Mieter-in finden. Wenn Sie keine billigere Wohnung finden. Umzug bei Geld vom Jobcenter Sie müssen Ihren Sach-Bearbeiter oder Ihre Sach-Bearbeiter-in fragen, wenn Sie umziehen wollen und Geld vom Jobcenter bekommen. Wenn Sie nicht fragen, bekommen Sie kein Geld für die neue Wohnung. Wichtig: Für einen Umzug muss es immer einen Grund geben. Sie dürfen nicht ohne Grund umziehen. Ohne Grund kein Umzug! Ein Grund ist zum Beispiel: Sie bekommen ein Kind. Deshalb brauchen Sie eine größere Wohnung. Wenn Sie einen guten Grund haben, dann dürfen Sie umziehen. Dafür können Sie Hilfen vom Amt bekommen. Hier finden Sie mehr Infos dazu: Hilfe beim Umzug.