Datenschutz

Allgemeine Hinweise

Wir freuen uns darüber, dass Sie unseren Internetauftritt besuchen. Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Internetseite nutzen.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Der Schutz dieser Daten hat für uns höchste Priorität.

Datenschutzerklärung und Informationen nach Art. 13 DS-GVO

Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie die Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Zwecke der Verarbeitung
Rechtsgrundlage
Zwecke der Verarbeitung

Cookie-Verwaltung mit Borlabs Cookie

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO

Zwecke der Verarbeitung

Durchführung von Auswertungen des Nutzungsverhaltens mit Matomo

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen)

Zwecke der Verarbeitung

Verarbeitung von technischen Informationen, um den Dienst bereitstellen und die Darstellung der vom Besucher abgerufenen Information auf dem jeweiligen Endgerät des Besuchers des Internetauftritts optimieren zu können.

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen)

Zwecke der Verarbeitung

Steuerung des Internetauftritts und bedarfsgerechte Gestaltung der Abläufe während der Nutzung durch Verwendung von Cookies

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen)

Zwecke der Verarbeitung

Terminreservierung durch Besucher des Internetauftritts über die Online Terminvereinbarung

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO

Zwecke der Verarbeitung

Kontaktaufnahme von Besuchern des Internetauftritts mit dem Jobcenter Köln über unser Online-Kontaktformular

Rechtsgrundlage

Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO

Empfänger von personenbezogenen Daten

Zur technischen Durchführung der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen haben wir entsprechende Unternehmen beauftragt. Diese sind:

Auftragnehmer*in
Erbrachte Dienstleistung
Auftragnehmer*in

Hattenberger GmbH, München

Erbrachte Dienstleistung

Hosting des Internetauftritts

Auftragnehmer*in

Rechenzentrum, Deutschland

Erbrachte Dienstleistung

Vermietung und Betrieb virtuelle Server im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO

Weitere Informationen zum Datenschutz im Jobcenter Köln

Diese Informationen dienen der Transparenz, wie Ihr Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit (im Folgenden „BA“ abgekürzt) mit personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgehen. Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches.

1. Verantwortliche für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind die Geschäftsführung des Jobcenter Köln, Pohligstr. 3, 50969 Köln, sowie die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg.

2. Datenschutzbeauftragte*r
Den/Die Datenschutzbeauftragte*n des Jobcenter Köln erreichen Sie unter der Postanschrift (Pohligstr. 3, 50969 Köln) oder unter folgender E-Mail-Adresse: Jobcenter-Koeln.Datenschutz@jobcenter-ge.de.

3. Verarbeitungszwecke
3.1 Online-Angebot der BA
Die BA verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf www.arbeitsagentur.de adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus werden personenbeziehbare Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können. Weitere Einzelheiten siehe „Datenschutzerklärung“.

3.2 Gesetzliche Aufgabenerledigung
Das Jobcenter und die BA verarbeiten Daten zum Zwecke ihrer gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Sie sind zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen. Zudem werden personenbezogene Daten zu Zwecken der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sowie zu Statistikzwecken der BA verarbeitet.

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter und die BA stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 67ff. SGB X, SGB III, SGB II sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die in Ziffer 7 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Jobcenters und der BA an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

Andere Sozialleistungsträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, andere Dritte wie z. B. kommunale Ämter, KfZ-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter (z. B. Scandienstleister, IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Schulen (nur mit Einwilligung des Betroffenen), externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden) etc.

6. Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von fünf Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das Jobcenter nicht erfolgt (z. B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die fünf Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).

Ist eine Forderung des Jobcenters (Rückforderung/Erstattungsbescheid/Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Wurden der Ärztliche Dienst, der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach zehn Jahren gelöscht.

7. Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Jobcenter und der BA verarbeitet:

a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten
Das sind beispielsweise: Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Benutzername und Kennwort (bei Nutzung der Online-Angebote), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.
Erfolgt eine Direktzahlung der Miete auf das Konto der Vermieterin/des Vermieters gemäß § 22 Abs. 7 SGB II, so werden ausnahmsweise deren/dessen Name und Kontoverbindung zur Überweisung verarbeitet.

b) Daten zur Leistungsgewährung
Das sind beispielsweise: Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

c) Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit
Das sind beispielsweise: Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z. B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z. B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.

d) Gesundheitsdaten
Das sind beispielsweise: Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der BA, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA.

e) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

8. Betroffenenrechte
a) Auskunft

Jedermann hat das Recht, vom Jobcenter eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

b) Berichtigung/Vervollständigung
Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

c) Löschung
Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.

9. Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.

10. Beschwerderecht
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Straße 153 in 53117 Bonn)zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter beantragt hat oder vom Jobcenter erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen. Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie ggf. die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden. Zudem können Sanktionen oder Sperrzeiten eintreten.

12. Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das Jobcenter kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z. B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein.Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z. B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.

13. Automatisierte Entscheidungsfindung
Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden u. a. folgende Kriterien herangezogen:

Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung, Befristungsdauer, Behinderung (mit Einwilligung), Schulnoten, Führerscheine, Fahrzeuge (Mobilität), höchster Bildungsabschluss, Reise- und Montagebereitschaft, Wochenstunden, Berufserfahrung, Branche, Deutschkenntnisse, Unternehmensgröße.

Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag. Die Entscheidung, ob ein Vermittlungsvorschlag erstellt wird, trifft jedoch die Vermittlungs-/Beratungsfachkraft.

14. Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Ziffer 3 genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.

Artikel 4 Nr. 1 DSGVO in Verbindung mit § 67 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) definiert den Begriff des Sozialdatums. Sozialdaten sind personenbezogene Daten, d. h. alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Per¬son“) beziehen, die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle (hier das Jobcenter Köln), im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch verarbeitet werden.

Beispiele:

  1. Stammdaten inkl. Kontaktdaten
    Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung
  2. Daten zur Leistungsgewährung
    Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
  3. Daten zur Berufsberatung sowie zur Vermittlung/Integration in Arbeit
    Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche), Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z. B. Maßnahmeträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z. B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen (soweit nicht anonymisiert) und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber
  4. Gesundheitsdaten
    Daten für die Betreuung im Reha-Bereich, Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit (BA), den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der BA (einschließlich Berufswahltest etc.) sowie ggf. durch den Technischen Beratungsdienst der BA
  5. Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten

Für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen sowie die Inanspruchnahme von Geld oder Sachleistungen nach dem SGB II sind Ihre Daten erforderlich. Das Jobcenter verarbeitet Ihre Daten zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Es ist zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu zählen Leistungen zur Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und Sicherung des Lebensunterhalts. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Leistungsträger oder anderer Stellen oder der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen.

§ 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) ist die grundlegende Norm des Sozialdatenschutzes. Sie regelt das Sozialgeheimnis. Das Sozialgeheimnis ist ein besonderes Amtsgeheimnis. Sozialdaten dürfen nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn entweder Ihre Einwilligung in die konkrete Datenübermittlung oder eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis vorliegt.

Daneben trifft  das Jobcenter Köln angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundsätze für die Datenverarbeitung im Sinne des  Art. 5 Abs. 1 DSGVO. Beispielsweise wird nur Personal eingesetzt, dass sich dem Sozialdatenschutz verpflichtet hat und entsprechend geschult ist. Darüber hinaus hat das Jobcenter Köln eine*n Datenschutzbeauftragte*n bestellt. Er/Sie unterstützt die Geschäftsführung bei der Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und steht gleichzeitig den Mitarbeiter*innen und Kund*innen des Jobcenter Köln als Ansprechpartner*in für Fragen zum Thema „Datenschutz“ zur Verfügung.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Vermittlungsleistungen besteht eine Speicherfrist von fünf Jahren nach Beendigung des Falles. Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wurde, die Kundin oder der Kunde sich in selbständige Tätigkeit abgemeldet hat oder aus sonstigen Gründen eine weitere Betreuung durch das Jobcenter nicht erfolgt (z. B. Rente, Elternzeit etc.), es sei denn es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die fünf Jahre dienen Rechnungslegungszwecken nach den Grundsätzen der Bundeshaushaltsordnung.

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von zehn Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von zehn Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht.

Ist eine Forderung des Jobcenters (Rückforderung/Erstattungsbescheid/Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.

Wurden der Ärztliche Dienst, der Medizinische Dienst der Krankenkasse oder der Berufspsychologische Service der BA beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach zehn Jahren gelöscht.

Betroffenenrechte nach Artikel 15 ff. DSGVO

  1. Auskunft
    Jedermann hat das Recht, vom Jobcenter Köln eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.
  2. Berichtigung/Vervollständigung
    Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Köln verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.
  3. Löschung
    Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
  4. Widerruf der Einwilligung
    Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
  5. Beschwerderecht
    Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.

Sie haben Fragen zum Datenschutz?

Ihr*e erste*r Ansprechpartner*in im Jobcenter Köln ist der/die Beauftragte für den Datenschutz. Er/Sie ist mit den datenschutzrelevanten Prozessen im Jobcenter vertraut und unterstützt Sie gerne bei Ihren Anliegen und Fragen. Der/Die Datenschutzbeauftragte ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Sie erreichen den/die Datenschutzbeauftragte*n des Jobcenter Köln unter:

Jobcenter Köln
Datenschutzbeauftragte Katja Lintermann
Pohligstr. 3
50969 Köln
E-Mail: Jobcenter-Koeln.Datenschutz@jobcenter-ge.de
Telefon: 0221 / 9429 8282 bzw. 0221 / 9429 8288

Sie haben auch die Möglichkeit sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.

Postanschrift:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228-997799-0
Fax: +49 (0)228-997799-5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
De-Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de

Allgemeine Hinweise

Wir freuen uns darüber, dass Sie an dem Kund*innenbeirat interessiert sind. Mit den folgenden Hinweisen informieren wir Sie darüber, was mit ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie sich für den Kund*innenbeirat bewerben.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Der Schutz dieser Daten hat für uns höchste Priorität.

Datenschutzerklärung und Informationen nach Art. 13 DS-GVO

1. Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen

Jobcenter Köln
Geschäftsführung / Martina Würker
Pohligstr. 3
50969 Köln
Fax: 0221 / 94 29 82 02
E-Mail: jobcenter-koeln@jobcenter-ge.de

2. Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten

Jobcenter Köln
Datenschutzbeauftragte Katja Lintermann
Pohligstr. 3
50969 Köln
Telefon: 0221 / 9429 8282 bzw. 0221 / 9429 8288
E-Mail: Jobcenter-Koeln.Datenschutz@jobcenter-ge.de

3. Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie die Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Mit Hilfe des Kund*innenbeirats sollen die Angebote und Prozesse des Jobcenter Köln zur Unterstützung der Kundinnen und Kunden verbessert werden. Dazu möchten wir nach ihrer Meinung fragen und ihr Feedback nutzen.

Eine Teilnahme am Kund*innenbeirat erfolgt ausschließlich freiwillig. Die Verarbeitung von ihren personenbezogenen Daten erfolgt nur mit ihrer Einwilligung. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.

4. Kategorien personenbezogener Daten

Sofern Sie an einer Mitgliedschaft im Kund*innenbeirat interessiert sind, können Sie das Bewerbungsschreiben ausfüllen und an das Jobcenter Köln weiterleiten. Die von Ihnen angegebenen Daten werden verwendet, um die Auswahl unter den Bewerber*innen zu treffen.

Mit dem Bewerbungsschreiben wird nach Ihrem Vor- und Zunamen, Ihrem Geburtsdatum, Ihrer Kundennummer, Ihren Kontaktdaten sowie Ihrer Motivation für die Teilnahme am Kund*innenbeirat gefragt.

Zusätzlich willigen Sie mit dem Unterschreiben des Bewerbungsschreibens ein, dass die bereits beim Jobcenter Köln über Sie vorhandenen Daten für die Auswahl und Tätigkeit im Kund*innenbeirat verwendet werden dürfen.

5. Empfänger von personenbezogenen Daten

Bei Nutzung des Online-Bewerbungsformulars werden die von Ihnen eingegebenen persönlichen Daten verschlüsselt an das Jobcenter Köln übertragen. Dies erfolgt durch eine Auftragsverarbeitung im Inland.
Zur technischen Durchführung der zur Verfügung gestellten Dienstleistungen haben wir entsprechende Unternehmen beauftragt. Diese sind:

  • Hattenberger GmbH, München: Hosting des Internetauftritts
  • Rechenzentrum, Deutschland: Vermietung und Betrieb virtuelle Server im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO

Die von Ihnen mit dem Bewerbungsschreiben mitgeteilten Daten werden lediglich denjenigen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Jobcenter Köln zur Verfügung gestellt, die die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den Kund*innenbeirat treffen.

Zusätzlich erhalten die Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Jobcenter Köln, die sie zu Treffen des Kund*innenbeirats einladen oder mit Informationen zu diesem versorgen, Kenntnis von ihrem Namen und ihren Kontaktdaten.

Bei den Treffen des Kund*innenbeirats sind auch andere Kundinnen und Kunden als Mitglieder des Kund*innenbeirats und eventuelle Gastteilnehmer*innen anwesend. Diese erfahren nur mit Ihrer Einwilligung ihren Namen.

Sowohl die Mitglieder des Kund*innenbeirats wie auch eventuelle Gastteilnehmer*innen unterschreiben vorab eine Verpflichtungserklärung, dass sie die personenbezogenen Daten der Mitglieder des Kund*innenbeirats sowie der Gastteilnehmer*innen vertraulich behandeln.

6. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Sofern Sie Mitglied des Kund*innenbeirats geworden sind, werden ihre personenbezogenen Daten, soweit diese für die Tätigkeit im Kund*innenbeirat verarbeitet wurden, innerhalb von einem Monat nach dem Ausscheiden aus dem Kund*innenbeirat gelöscht.

Sofern Sie sich als Ersatzmitglied für den Kund*innenbeirat zur Verfügung gestellt haben und nicht in den Kund*innenbeirat nachrücken konnten, erfolgt die Löschung der im Zusammenhang mit ihrer Bewerbung zum Kund*innenbeirat stehenden personenbezogenen Daten spätestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie ihre Bereitschaft, als Ersatzmitglied zur Verfügung zu stehen, erklärt haben.

Sofern Sie aufgrund der Vielzahl der Bewerbungen nicht für den Kund*innenbeirat berücksichtigt werden konnten, erfolgt die Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit diese für das Auswahlverfahren im Kund*innenbeirat verarbeitet wurden, innerhalb von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt der an Sie versendeten Absage.

7. Recht auf Widerruf der Einwilligungen

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kundinnen und Kunden, die sich für den Kund*innenbeirat bewerben, erfolgt nur mit deren Einwilligung.

Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen mit Wirkung für die Zukunft beim Jobcenter Köln zurückgenommen werden.

Eine Bewerbung für den Kund*innenbeirat erfolgt freiwillig. Sofern eine Kundin oder ein Kunde nicht für den Kund*innenbeirat bewerben möchte entstehen ihr oder ihm keine nachteiligen rechtlichen Folgen.

8. Weitere Betroffenenrechte

Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten. Sie haben darüber hinaus gemäß der Artikel 16 bis 20 DS-GVO das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

9. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Straße 153 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

10. Fragen, Anregungen, Beschwerden

Wenn Sie weitergehende Fragen zu den Hinweisen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich direkt an unsere*n Datenschutzbeauftragte*n unter Verwendung der oben angegebenen Kontaktdaten wenden.

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