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Die Dokumente auf dieser Seite werden momentan noch im Hinblick auf das Bürgergeld aktualisiert.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Bitte denken Sie daran, zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag für Leistungen ab dem 01.01.2023 auch die Selbstauskunft zu Ihrem Vermögen einzureichen. Diese Auskunft ist erforderlich, um Ihre Leistungen zu bewilligen.
> weiter zum Weiterbewilligungsantrag || > zur Selbstauskunft Vermögen
Sie müssen die Nachforderungen aus Ihrer Abrechnung im Mai 2023 bezahlen. Damit das Jobcenter Ihre Nachforderungen übernehmen kann, müssen Sie den Antrag spätestens am 31. August 2023 stellen.
Sie müssen die Nachforderungen aus Ihrer Abrechnung im November 2023 bezahlen. Damit das Jobcenter Ihre Nachforderungen übernehmen kann, müssen Sie den Antrag spätestens schon am 31. Dezember 2023 stellen.
Für einen Termin zum Neuantrag sind zwei Schritte notwendig:
Im ersten Schritt suchen Sie ihren Standort aus. Wählen Sie dann bei der Terminauswahl das Anliegen “Neuantrag” aus.
Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen in dem grünen Hinweisfeld.
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Bitte beachten Sie, dass der Online Neuantrag aus zwei Schritten besteht:
Im ersten Schritt füllen Sie die Grunddaten (persönliche Daten, Angaben zu Ihrem Haushalt) aus.
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, müssen wir Ihre Identität prüfen. Dafür rufen Sie bitte in unserem ServiceCenter an. Alle nötigen Informationen dazu bekommen Sie im Laufe der Antragstellung.
Erst nach der erfolgreichen telefonischen Identifizierung können Sie den Antrag vollständig ausfüllen.
Im Anschluss bearbeiten wir Ihren Antrag.
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