Lange arbeitslos

Zweite Chance im Job

Das so genannte Teilhabechancengesetz will Menschen eine Chance geben, die sehr lange nicht gearbeitet haben.

Besonders Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung (mindestens 50%) und (Allein-)Erziehende werden bei der Arbeitsaufnahme gezielt unterstützt.

Sie sind schon mehrere Jahre arbeitslos. Sie möchten wieder arbeiten und in Zukunft einen Job haben, den Sie gerne machen.

Nach langer Zeit ohne Arbeit wissen Sie vielleicht nicht, wie Sie eine neue Arbeitsstelle finden können. Und Sie haben Fragen: Wie gehe ich mit Behördengängen um? Gibt es Fortbildungen, die mein Wissen erweitern? Wie gehe ich mit Lücken im Lebenslauf um? Wie komme ich wieder in meinen Alltags-Rhythmus? Wie finde ich einen neuen Arbeitsplatz? Kann ich mit den neuen Kolleginnen und Kollegen mithalten? Verstehe ich mich mit ihnen?

Das Team MitArbeit im Jobcenter Köln berät Sie gerne. Wir haben passende Arbeitgeber und viele Möglichkeiten, gemeinsam Ihre Ziele zu erreichen.

Teilhabechancengesetz (§ 16i SGB II)

  • Sie sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Sie bekommen seit mind. 6 Jahren Geld vom Jobcenter.
    ODER
    Sie bekommen seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter und sind alleinerziehend.
    ODER
    Sie bekommen seit mind. 5 Jahren Geld vom Jobcenter und haben eine anerkannte Schwerbehinderung.
  • Sie haben in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet.
  • Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
  • Wir beraten Sie und fördern Ihre Stelle bis zu 5 Jahre.
  • Wir haben interessante Jobs mit Zeit zum Eingewöhnen und Einarbeiten.
  • Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
  • Wir übernehmen die Kosten für Weiterbildungen bis zu 3.000,- EUR.
  • Wir zahlen Ihre Beiträge für die Renten-, Pflege- und Sozialversicherung (außer Arbeitslosenversicherung)

Sie möchten wieder in einem Job arbeiten und beziehen seit Längerem Grundsicherungsgeld (vorher „Bürgergeld“)?

Wenn Sie seit mindestens 24 Monaten arbeitslos sind und Geld vom Jobcenter erhalten, bekommen Sie besondere Hilfen bei der Suche nach einem neuen Job.

Wir helfen Ihnen mit einer ganz persönlichen Förderung dabei, einen neuen Anfang im Arbeitsleben zu machen. Und auch Ihren neuen Arbeitgeber beraten wir und können ihn finanziell fördern – ein echter Gewinn für beide Seiten.

Teilhabechancengesetz (§16e SGB II)

Das Teilhabechancengesetz (§16e SGB II) ist für Menschen, die in den letzten 2 Jahren mindestens 21 Monate lang Grundsicherungsgeld (vorher „Bürgergeld“) bezogen.

  • Wir bereiten Sie auf Ihren neuen Job vor.
  • Wir beraten Sie und fördern Ihre Stelle bis zu 2 Jahre.
  • Ein persönlicher Coach hilft Ihnen bei Fragen oder Schwierigkeiten.
  • Wir zahlen Ihre Beiträge für die Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Sozialversicherung.

Noch Fragen?

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft im Jobcenter Köln.

Oder schreiben Sie uns eine Nachricht über jobcenter.digital.

Foto-Credits

  • by Remy Gieling on Unsplash
  • by Maxime Agnelli on Unsplash
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