Kooperationsplan und Schlichtungsstelle Kooperationsplan und Schlichtungsstelle Im Kooperationsplan vereinbaren Sie und das Jobcenter gemeinsam, wie es für Sie weitergeht. Wenn Sie sich im Gespräch nicht darüber einigen können, was im Kooperationsplan stehen soll, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Eine neutrale Person von der Schlichtungsstelle wird mit Ihnen und Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater sprechen. Gemeinsam versuchen Sie dann, eine Lösung zu finden. Das soll innerhalb von 4 Wochen geklärt sein. Die Schlichtungsstelle kann nicht eingeschaltet werden, wenn der Kooperationsplan schon abgeschlossen wurde oder um Fragen zu Geldleistungen zu beantworten. Kontakt zur Schlichtungsstelle Senden Sie uns Ihren Kontaktwunsch. Wir melden uns bei Ihnen. „(Pflichtangabe)“ zeigt erforderliche Felder an Ihr Name(Pflichtangabe) Vorname Nachname Ihre Kundennummer beim Jobcenter Köln(Pflichtangabe) Ihre Telefonnummer (freiwillig)Wenn Sie einen Anruf von der Schlichtungsstelle bekommen möchten, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind (deutsche Mobil- oder Festnetznummer).DS-GVO Einwilligung(Pflichtangabe)Ich willige in die Übermittlung sowie Verarbeitung meiner oben genannten Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit der Schlichtungsstelle ein. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung freiwillig abgebe und jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Der Widerruf ist möglich unter folgender Adresse: Jobcenter Köln – Schlichtungsstelle, Pohligstr. 3, 50969 Köln oder elektronisch über das Widerrufsformular. Ich habe die Einwilligungserklärung gelesen, verstanden und erkläre meine Zustimmung.Die Datenschutzerklärung gem. Art. 13, 14 DS-GVO finde ich hier. So erreichen Sie die Schlichtungsstelle auch: Jobcenter Köln Schlichtungsstelle Pohligstr. 3 50969 Köln Telefon: (0221) 94 29-85 99 Telefax: (02 21) 94 29-82 33 Mehr Informationen zur Schlichtungsstelle bei der Bundesagentur für Arbeit