Kooperationsplan und Schlichtungsstelle

Im Kooperationsplan vereinbaren Sie und das Jobcenter gemeinsam, wie es für Sie weitergeht.
Wenn Sie sich im Gespräch nicht darüber einigen können, was im Kooperationsplan stehen soll, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Eine neutrale Person von der Schlichtungsstelle wird mit Ihnen und Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater sprechen. Gemeinsam versuchen Sie dann, eine Lösung zu finden. Das soll innerhalb von 4 Wochen geklärt sein.

Die Schlichtungsstelle kann nicht eingeschaltet werden, wenn der Kooperationsplan schon abgeschlossen wurde oder um Fragen zu Geldleistungen zu beantworten.

Kontakt zur Schlichtungsstelle

Senden Sie uns Ihren Kontaktwunsch. Wir melden uns bei Ihnen.

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Wenn Sie einen Anruf von der Schlichtungsstelle bekommen möchten, geben Sie bitte eine Telefonnummer an, unter der Sie erreichbar sind (deutsche Mobil- oder Festnetznummer).
Die Datenschutzerklärung gem. Art. 13, 14 DS-GVO finde ich hier.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle auch:

Jobcenter Köln
Schlichtungsstelle
Pohligstr. 3
50969 Köln

Telefon: (0221) 94 29-85 99
Telefax: (02 21) 94 29-82 33

Mehr Informationen zur Schlichtungsstelle bei der Bundesagentur für Arbeit

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