Kooperationsplan und Schlichtungsstelle

Im Kooperationsplan vereinbaren Sie und das Jobcenter gemeinsam, wie es für Sie weitergeht.
Wenn Sie sich im Gespräch nicht darüber einigen können, was im Kooperationsplan stehen soll, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Eine neutrale Person von der Schlichtungsstelle wird mit Ihnen und Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater sprechen. Gemeinsam versuchen Sie dann, eine Lösung zu finden. Das soll innerhalb von 4 Wochen geklärt sein.

Die Schlichtungsstelle kann nicht eingeschaltet werden, wenn der Kooperationsplan schon abgeschlossen wurde oder um Fragen zu Geldleistungen zu beantworten.

Mehr Informationen zur Schlichtungsstelle bei der Bundesagentur für Arbeit

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