Die Deutsche Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschlossen. Die wesentlichen Änderungen sollen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Neuer Name. Das „Bürgergeld” heißt künftig „Grundsicherungsgeld”. Die Höhe der Geldleistung, die Menschen vom Jobcenter erhalten, ändert sich dadurch nicht.
Arbeit. Ihre Arbeitsaufnahme steht an erster Stelle. Das Jobcenter berät Sie weiterhin individuell und unterstützt Sie bei Ihrer Jobsuche.
Miete. Bei den Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) gibt es zum Teil neue Regelungen. Falls die Neuerung Sie betrifft, melden wir uns bei Ihnen.
Mitwirken. Wenn Sie sich um Arbeit bemühen, zuverlässig mit uns zusammenarbeiten und Ihre Termine einhalten, ändert sich für Sie nichts. Das neue Gesetz sieht mehr Konsequenzen für diejenigen vor, die ohne wichtigen Grund nicht zu unseren vereinbarten Gesprächen erscheinen, den Kontakt zu uns ganz abbrechen oder die Zusammenarbeit oder Arbeitsaufnahme verweigern.
Kontakt zum Jobcenter. Nutzen Sie für den Kontakt mit uns jobcenter.digital. Das geht über das Online-Portal oder die Jobcenter-App. Bei beiden können Sie über das digitale Postfach direkt mit einer Ansprechperson kommunizieren, um zum Beispiel Änderungen mitzuteilen oder Unterlagen einzureichen. Halten Sie Ihre Kontaktdaten bei uns aktuell und teilen Sie uns einen Umzug oder Änderungen Ihrer Telefonnummer mit. Bei Fragen sind wir für Sie da.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Grundsicherung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hier als FAQ beantwortet:
https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/FAQ-Gesetz-zur-Umgestaltung-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende/faq-gesetz-zur-umgestaltung-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-art.html
Aus rechtlichen Gründen können Sie keinen gültigen Widerspruch per Postfachnachricht an das Jobcenter senden. Das gilt auch, wenn Sie uns per Postfachnachricht einen von Ihnen handschriftlich unterschriebenen Widerspruch übersenden.
Online können Sie einen gültigen Widerspruch nur per eService einlegen.
Dazu müssen Sie sich bei jobcenter.digital in Ihrem Online-Konto anmelden und sich mit einem Ausweisdokument online ausweisen. Haben Sie jobcenter.digital noch nicht genutzt, dann registrieren Sie sich bitte.
WEITER zu jobcenter.digital / Online-Widerspruch
Seit 2016 ist das Jobcenter Köln neben Unternehmen und Institutionen wie dem WDR, der Eurowings GmbH, der REWE Group, Ströer, der Stadt Köln oder auch der DuMont Mediengruppe Teil des Bündnisses „Mit Frauen in Führung“ – gegründet von FEMALE RESOURCES.
Das Ziel: Frauen auf ihrem Karriereweg zu unterstützen.
Crossmentoring, Seminare, Workshops, Fachtagungen, eine aktive Netzwerkarbeit unter den Mentees, den Mentorinnen und Mentoren sowie Arbeitskreise für Personalverantwortliche und Personalentwickler sind attraktive Bausteine des Bündnisses.
Diversity bedeutet bei uns im Jobcenter Köln personelle, kulturelle und soziale Vielfalt.
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, die 2006 als Verein unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts ins Leben gerufen wurde, stehen wir dafür ein.
Immer wieder überprüfen wir interne Strukturen und Prozesse auf Chancengleichheit.
Seit 2016/2017 besitzt das Jobcenter Köln das berufundfamilie-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat wird dem Jobcenter Köln bescheinigt, dass es seine Beschäftigten bereits unterstützt, Beruf, Familie und Privatleben zu vereinen.
Zu unseren Angeboten in diesem Rahmen zählen:
Die Dokumente auf dieser Seite werden momentan noch im Hinblick auf das Bürgergeld aktualisiert.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Bitte denken Sie daran, zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag für Leistungen ab dem 01.01.2023 auch die Selbstauskunft zu Ihrem Vermögen einzureichen. Diese Auskunft ist erforderlich, um Ihre Leistungen zu bewilligen.
> weiter zum Weiterbewilligungsantrag || > zur Selbstauskunft Vermögen
Sie müssen die Nachforderungen aus Ihrer Abrechnung im Mai 2023 bezahlen. Damit das Jobcenter Ihre Nachforderungen übernehmen kann, müssen Sie den Antrag spätestens am 31. August 2023 stellen.
Sie müssen die Nachforderungen aus Ihrer Abrechnung im November 2023 bezahlen. Damit das Jobcenter Ihre Nachforderungen übernehmen kann, müssen Sie den Antrag spätestens schon am 31. Dezember 2023 stellen.
Für einen Termin zum Neuantrag sind zwei Schritte notwendig:
Im ersten Schritt suchen Sie ihren Standort aus. Wählen Sie dann bei der Terminauswahl das Anliegen “Neuantrag” aus.
Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen in dem grünen Hinweisfeld.
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Bitte beachten Sie, dass der Online Neuantrag aus zwei Schritten besteht:
Im ersten Schritt füllen Sie die Grunddaten (persönliche Daten, Angaben zu Ihrem Haushalt) aus.
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, müssen wir Ihre Identität prüfen. Dafür rufen Sie bitte in unserem ServiceCenter an. Alle nötigen Informationen dazu bekommen Sie im Laufe der Antragstellung.
Erst nach der erfolgreichen telefonischen Identifizierung können Sie den Antrag vollständig ausfüllen.
Im Anschluss bearbeiten wir Ihren Antrag.
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