Die neue Grundsicherung ab 01. Juli 2026

Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen auf einen Blick – mit kurzen Erklärungen und Schaubildern

Arbeit hat Vorrang

Wer arbeiten kann, soll möglichst schnell wieder eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen. Weiterbildungen bleiben wichtig – vor allem dann, wenn sie dauerhaft bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt schafft.

  • Arbeit und Ausbildung haben Vorrang
  • Weiterbildung bleibt möglich
  • Ziel ist eine nachhaltige Beschäftigung
Schaubild: Arbeit hat Vorrang, neu ab 1. Juli 2026. Unterstützung durch Beratung, Vermittlung und Qualifizierung mit dem Ziel Eigenständigkeit - Arbeitsvertrag, Arbeitsplatz, eigenes Einkommen.

Terminpflicht, Pflichtverletzungen und Arbeitsverweigerung

Einladungen des Jobcenters sind wichtig. Wer eine Einladung ohne wichtigen Grund versäumt oder zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit finanziellen Folgen rechnen. Vor jeder Entscheidung werden wichtige Gründe geprüft.

  • 2. versäumte Einladung: 30 % für 1 Monat
  • Pflichtverletzung: 30 % für 3 Monate
  • Arbeitsverweigerung: 100 % Entzug des Regelbedarfs
Schubild: Versäumte Einladungen - 2. Versäumnis in Folge 30 % weniger Regelbedarf für 1 Monat, 3. Versäumnis nicht erreichbar, weiteres Geld entfällt. Plfichtverletzungen 30 % für 3 Monate. Arbeitsverweigerung 100 % Entzug.

Eltern werden früher unterstützt

Ist eine Kinderbetreuung vorhanden, werden Eltern bereits ab dem 14. Lebensmonat ihres jüngsten Kindes bei der Integration in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung unterstützt. Bisher galt dies erst ab dem dritten Geburtstag.

  • Frühere Unterstützung beim Einstieg
  • Voraussetzung: gesicherte Kinderbetreuung
Schaubild: Unterstützung für Eltern bei gesicherter Betreuung schon ab dem 14. Lebensmonat statt ab dem 3. Geburtstag.

Vermögen

Die bisherige Karenzzeit für Vermögen entfällt weitgehend. Künftig richtet sich das geschützte Vermögen stärker nach dem Alter der leistungsberechtigten Person. Selbst genutztes Wohneigentum bleibt weiterhin besonder geschützt.

  • Geschütztes Vermögen richtet sich nach Alter
  • Selbst genutztes Wohneigentum bleibt geschützt
Schaubild: Karenzzeit entfällt weitgehend, geschütztes Vermögen richtet sich nach dem Alter, selbst genutztes Wohneigentum bleibt geschützt.

Mitwirkung bleibt wichtig

Wer Leistungen erhält, wirkt bei der Klärung der persönlichen und finanziellen Verhältnisse mit. Reichen Sie Unterlagen vollständig und rechtzeitig ein und teilen Sie Änderungen frühzeitig mit.

Mehr digitale Angebote

Viele Anliegen erledigen Sie online – über jobcenter.digital oder die Jobcenter App. So werden Anträge schneller bearbeitet und Wartezeiten kürzer.

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