Krankmeldungen beim Jobcenter

Seit 1. Januar 2023: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) muss weiterhin beim Jobcenter oder Bildungsträger vorgelegt werden.

Wir raten Ihnen, die AUB selbst aktiv beim Arzt einzufordern.

Sie können Ihre AUB auf digitalem Weg beim Jobcenter einreichen:  Veränderungsmitteilung online

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