Am 1. Juli wird das Bürgergeld vom Grundsicherungsgeld bzw. der Grundsicherung für Arbeitsuchende abgelöst. Damit wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit und Ausbildung gegenüber der Teilnahme an Weiterbildungen gestärkt und werden die Mitwirkungspflichten noch verbindlicher geregelt. In Fällen, bei denen Qualifizierungen oder Weiterbildungen für eine nachhaltige Eingliederung erfolgversprechender sind als eine direkte Vermittlung, sollen diese auch künftig ermöglicht werden.
Die individuelle Lebenslage wird durch fest verankerte Schutzmechanismen weiterhin berücksichtigt, um z.B. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Kinder in Bedarfsgemeinschaften vor unverschuldeten Härten zu schützen.
Die Bearbeitung von Anträgen in den Jobcentern erfolgt ab Juli 2026 gemäß der neuen Rechtslage. Menschen im Bürgergeldbezug müssen nicht selbst aktiv werden. Dies gilt auch dann, wenn auf neu versandten Schreiben noch der Begriff Bürgergeld genannt wird. Alle Antragsformulare, Bescheide und Schreiben werden sukzessive bis Ende des Jahres vollständig angepasst. Die bereits erlassenen Bürgergeld-Bescheide behalten auch nach dem 1. Juli 2026 weiterhin ihre Gültigkeit.
Die Geldleistungen werden ohne Unterbrechungen gezahlt, die Weiterführung von vereinbarten Maßnahmen und die nahtlose Betreuung der Kundinnen und Kunden ist sichergestellt.
Damit wir ihren Antrag zur Weiterbewilligung von Leistungen schnell bearbeiten können, empfehlen wir Ihnen eine Antragstellung in unserem Onlineportal. Wir erinnern Sie weiterhin mit einem Brief an die Frist, senden aber keine Papierantragsunterlagen mehr zu.
Neu: Die Anlage Vermögen (Anlage VM) muss mit jedem Weiterbewilligungsantrag eingereicht werden. Dies gilt für digitale Anträge und Anträge auf Papier.
Bitte legen Sie sich ein Kundenkonto bei jobcenter.digital an. Beim Einrichten des Zugangs helfen wir Ihnen gerne – buchen Sie dafür am besten online einen Termin. Oder Sie rufen bei technischen Fragen diese Hotline an: 0800 4 555501.
Laden Sie sich schon jetzt die Jobcenter-App auf Ihr Handy. Sie können mit der App nicht nur Geldleistungen beantragen. Sie haben auch einen direkten Zugang zum Jobcenter über die Postfachnachrichten. Und Sie können Unterlagen direkt ans Jobcenter schicken. Vorteil: Diese sind sofort im Jobcenter und können bearbeitet werden. Sie erhalten direkt einen Nachweis, dass Sie uns etwas gesendet haben. Nichts geht verloren. Zum Google Play Store Zum Apple App Store
Aus rechtlichen Gründen können Sie keinen gültigen Widerspruch per Postfachnachricht an das Jobcenter senden. Das gilt auch, wenn Sie uns per Postfachnachricht einen von Ihnen handschriftlich unterschriebenen Widerspruch übersenden.
Online können Sie einen gültigen Widerspruch nur per eService einlegen.
Dazu müssen Sie sich bei jobcenter.digital in Ihrem Online-Konto anmelden und sich mit einem Ausweisdokument online ausweisen. Haben Sie jobcenter.digital noch nicht genutzt, dann registrieren Sie sich bitte.
WEITER zu jobcenter.digital / Online-Widerspruch
Seit 2016 ist das Jobcenter Köln neben Unternehmen und Institutionen wie dem WDR, der Eurowings GmbH, der REWE Group, Ströer, der Stadt Köln oder auch der DuMont Mediengruppe Teil des Bündnisses „Mit Frauen in Führung“ – gegründet von FEMALE RESOURCES.
Das Ziel: Frauen auf ihrem Karriereweg zu unterstützen.
Crossmentoring, Seminare, Workshops, Fachtagungen, eine aktive Netzwerkarbeit unter den Mentees, den Mentorinnen und Mentoren sowie Arbeitskreise für Personalverantwortliche und Personalentwickler sind attraktive Bausteine des Bündnisses.
Diversity bedeutet bei uns im Jobcenter Köln personelle, kulturelle und soziale Vielfalt.
Mit der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt, die 2006 als Verein unter der Schirmherrschaft des Bundeskanzleramts ins Leben gerufen wurde, stehen wir dafür ein.
Immer wieder überprüfen wir interne Strukturen und Prozesse auf Chancengleichheit.
Seit 2016/2017 besitzt das Jobcenter Köln das berufundfamilie-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat wird dem Jobcenter Köln bescheinigt, dass es seine Beschäftigten bereits unterstützt, Beruf, Familie und Privatleben zu vereinen.
Zu unseren Angeboten in diesem Rahmen zählen:
Die Dokumente auf dieser Seite werden momentan noch im Hinblick auf das Bürgergeld aktualisiert.
Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Bitte denken Sie daran, zu Ihrem Weiterbewilligungsantrag für Leistungen ab dem 01.01.2023 auch die Selbstauskunft zu Ihrem Vermögen einzureichen. Diese Auskunft ist erforderlich, um Ihre Leistungen zu bewilligen.
> weiter zum Weiterbewilligungsantrag || > zur Selbstauskunft Vermögen
Sie müssen die Nachforderungen aus Ihrer Abrechnung im Mai 2023 bezahlen. Damit das Jobcenter Ihre Nachforderungen übernehmen kann, müssen Sie den Antrag spätestens am 31. August 2023 stellen.
Sie müssen die Nachforderungen aus Ihrer Abrechnung im November 2023 bezahlen. Damit das Jobcenter Ihre Nachforderungen übernehmen kann, müssen Sie den Antrag spätestens schon am 31. Dezember 2023 stellen.
Für einen Termin zum Neuantrag sind zwei Schritte notwendig:
Im ersten Schritt suchen Sie ihren Standort aus. Wählen Sie dann bei der Terminauswahl das Anliegen “Neuantrag” aus.
Bitte beachten Sie die wichtigen Informationen in dem grünen Hinweisfeld.
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Bitte beachten Sie, dass der Online Neuantrag aus zwei Schritten besteht:
Im ersten Schritt füllen Sie die Grunddaten (persönliche Daten, Angaben zu Ihrem Haushalt) aus.
Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, müssen wir Ihre Identität prüfen. Dafür rufen Sie bitte in unserem ServiceCenter an. Alle nötigen Informationen dazu bekommen Sie im Laufe der Antragstellung.
Erst nach der erfolgreichen telefonischen Identifizierung können Sie den Antrag vollständig ausfüllen.
Im Anschluss bearbeiten wir Ihren Antrag.
Weiter zum Online Neuantrag
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