Ukraine: Arbeit, Ausbildung und Sprache

Informationen für Menschen aus der Ukraine

Sie finden hier Informationen zum Jobcenter.

Ein Gesetz regelt den Anspruch auf Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben. Auch geflüchtete und zugewanderte Menschen können einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Sie benötigen einen Aufenthaltstitel bzw. eine Fiktionsbescheinigung und stellen einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen mit, ob Sie Bürgergeld erhalten.

Wir haben kurze, mehrsprachige Videos erstellt, mit den wichtigsten Informationen rund um das Bürgergeld:
Videos: Was Sie über das Bürgergeld wissen sollten

Es kursieren viele Fehlinformationen, die Menschen aus der Ukraine in Deutschland betreffen. Besonders in den Sozialen Medien werden Informationen verbreitet, die falsch sind.
Diese werden in diesem Flyer der Bundesagentur für Arbeit richtiggestellt.

Mein Antrag beim Jobcenter wurde bewilligt:

Im folgenden Abschnitt finden Sie Informationen zur Beratung im Jobcenter, zu Terminen und eiligen Themen, über Urlaub und Abwesenheit aus Köln, zu Kindern und weiteren Themen zum Leben und Arbeiten in Deutschland. Mit diesen Informationen können Sie sich auf Ihren nächsten Beratungstermin im Jobcenter vorbereiten.

Bitte denken Sie daran, dem Jobcenter relevante Änderungen Ihrer persönlichen Situation unmittelbar mitzuteilen. Zum Beispiel, wenn Sie eine neue Arbeit gefunden haben oder wenn Sie Köln verlassen.

Termin im Jobcenter

Wenn Sie Rückfragen zu einem bereits gestellten Antrag oder ein anderes Anliegen haben, können Sie online einen Termin beim Jobcenter Köln buchen. Wählen Sie dazu bitte Ihren Jobcenter-Standort und das passende Anliegen aus (z.B. “Bearbeitungsstand” oder “Geld vom Jobcenter/Fragen zum Bescheid”).

zur Terminbuchung

Eilige Anliegen im Jobcenter Köln

Mit eiligen Angelegenheiten, wie zum Beispiel einem Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, können Sie sich direkt an Ihren zuständigen Jobcenter-Standort wenden: Kontakt zum Jobcenter Köln

Sie können auch online einen Termin buchen: Terminbuchung.
Wählen Sie dazu bitte Ihren Jobcenter-Standort und das passende Anliegen aus.

Integration: Arbeit, Ausbildung, Sprache

Wir beraten Sie zum Thema Integration bei der Antragsabgabe in unserem Orientierungsservice.
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, können Sie mit Ihrer persönlichen Integrationsfachkraft über Ihre weiteren Pläne in Deutschland sprechen.

In Deutschland werden dringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht. Die Jobbörse, ein Angebot der Agentur für Arbeit, zeigt Ihnen eine Vielzahl von freien Ausbildungs- und Arbeitsstellen.

https://www.arbeitsagentur.de/jobsuche/

Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung, kurz: IQ Netzwerk NRW, unterstützt Sie bei dem Weg in den Beruf in Deutschland und berät Sie zu Ihren im Ausland erworbenen Schul-, Studien- und Berufsabschlüssen.

https://www.iq-netzwerk-nrw.de/startseite

Auf der Website Anerkennungs-Finder können Sie herausfinden, welche Stelle für die Anerkennung Ihres Abschlusses zuständig ist und wo Sie sich zum Anerkennungsverfahren beraten lassen können.

 

Sie können eine Berufsausbildung in Teilzeit machen. Informationen zur Berufsausbildung finden Sie in dieser Broschüre.

Sie haben in der Ukraine als Lehrer*in gearbeitet und möchten in Deutschland weiter in diesem Beruf arbeiten, dann erhalten Sie hier wichtige Informationen:

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/landesstelle-schulische-integration/ukrainische-lehrkraefte

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt Sie beim Besuch eines Integrationskurses. Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist für Sie kostenlos, wenn Sie eine Zuweisung vom Jobcenter oder einem anderen Amt haben. Ihre Integrationsfachkraft kann Ihnen helfen, einen Kurs mit freien Plätzen zu finden. Oder Sie suchen selbst danach auf der Website „BAMF-Navi“:

https://bamf-navi.bamf.de/de/

Das BAMF bietet auch Berufssprachkurse für Fortgeschrittene an. Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656

Informationen, Deutschkurse und Veranstaltungen von der Universität Köln für Menschen mit Studium-Wunsch:

https://portal.uni-koeln.de/international/studium-in-koeln/academic-refugee-support

Abwesenheit / Urlaub / Rückkehr

Damit Sie möglichst schnell eine Arbeit finden, bieten wir Ihnen passende Stellen oder Qualifizierungen an. Dazu müssen wir Sie jederzeit zu Hause erreichen können. Dass Sie telefonisch erreichbar sind, reicht nicht aus. Sie müssen zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig ein Bewerbungsgespräch vor Ort zu führen.

Informieren Sie uns

Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), nennen wir das „Ortsabwesenheit“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorab darüber zu informieren und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit von uns zugestimmt wurde, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Bürgergeld und sind krankenversichert. Die Zustimmung können wir Ihnen frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.

Behalten Sie die 21 Tage im Blick

Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage. Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen.

Wenn Sie länger als 21 Tage abwesend sind

Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter.
Beispiel: Sie wollen länger als 3, aber nicht mehr als 6 Wochen verreisen. Diesem Vorhaben können wir grundsätzlich zustimmen. Ihr Anspruch auf Bürgergeld besteht jedoch nur für die ersten 3 Wochen Ihrer Reise. Die restliche Zeit Ihrer Reise erhalten Sie kein Bürgergeld.

Wenn Sie länger als 6 Wochen abwesend sind

Planen Sie, länger als 6 Wochen zu verreisen, haben Sie für die gesamte Zeit Ihrer Reise keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sie erhalten somit ab dem 1. Tag der Abwesenheit kein Bürgergeld mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung erneut prüfen. Dazu müssen Sie einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Wichtig: Lassen Sie sich beraten und klären Sie vor jeder Reise mit uns, was Sie bei einer längeren Ortsabwesenheit beachten müssen. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

Welcher Standort des Jobcenter Köln für Sie zuständig ist, richtet sich nach der Postleitzahl Ihres Wohnortes. Das können Sie auf unserer Kontakt-Seite nachschauen.

Familie, Kinder und Jugendliche

Das Bildungspaket, ein Angebot der Stadt Köln, bietet finanzielle Leistungen für Kinder z.B. für den Besuch eines Sportvereins, der Teilnahme am Mittagessen oder dem Schulausflug.

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/bildungspaket/index.html

Informationen der Stadt Köln zu Schulpflicht, Schulplätzen und Schulberatung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche:

https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/schulpflicht-fuer-neu-zugewanderte-kinder-und-jugendliche

Die Kinderbetreuung ist ein Angebot der Stadt Köln.

Im Familienbüro der Stadt Köln wird Ihnen bei der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind bis 6 Jahre geholfen. Das Familienbüro steht Ihnen für Fragen zur Kinderbetreuung, Tagespflege Ihres Kindes und rund um das Thema Familie zur Verfügung.

https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/10644/index.html

Die Interkulturellen Zentren bieten Orientierung zu den Themen Sozialberatung, berufliche Orientierung und Förderung, Elternarbeit, Unterstützung und Hilfen für Kinder und Jugendliche, Familien und Senior*innen.

https://interkulturell.koeln/category/zentren/

Die Jugendmigrationsdienste beraten junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, zum Beispiel zu Bildungs- und Freizeitangeboten:

https://www.jugendmigrationsdienste.de/aktuelles-termine/aktuelles/detail/jmd-beratung-ukraine

 

Hier finden Sie das Online-Angebot der Jugendmigrationsdienste:

https://beratung.jugendmigrationsdienste.de/

Allgemeine Informationen

Die Interkulturellen Zentren bieten Orientierung zu den Themen Sozialberatung, berufliche Orientierung und Förderung, Elternarbeit, Unterstützung und Hilfen für Kinder und Jugendliche, Familien und Senior*innen.

https://interkulturell.koeln/category/zentren/

Die Migrationsberatungsstellen beraten zum Aufenthaltsrecht, zur Arbeitssuche, zu Sprachkursen, zur Wohnungssuche und zu weiteren Themen für Zugewanderte:

https://www.migrationsberatung-koeln.de/

Hier finden Sie digitale Informationen für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer in Deutschland (auch als App):

https://www.mbeon.de/home/

Germany 4 Ukraine ist das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine. Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Mit übersichtlichen Informationen und digitalen Services.

https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de

Ziel dieser Einrichtungen ist es, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung von Migrantinnen und Migranten in Köln zu verbessern. Sie erhalten hier zum Beispiel Beratung zu Fragen zum deutschen Gesundheits- und Sozialsystem und bei psychischen Problemen.

https://www.gfm-koeln.de/content/index_ger.html

Weitere Informationen

Stadt Köln

Informationen der Stadt Köln speziell für ukrainische Menschen: https://ukrajina.koeln/

Bundesagentur für Arbeit

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