Ukraine: Geld

Ich habe noch keinen Antrag beim Jobcenter gestellt.

Ich habe schon einen Antrag beim Jobcenter gestellt.

Informationen für Menschen aus der Ukraine

Sie finden hier Informationen zum Jobcenter.

Ein Gesetz regelt den Anspruch auf Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Menschen, die nicht genug Geld zum Leben haben. Auch geflüchtete und zugewanderte Menschen können einen Anspruch auf Bürgergeld haben. Sie benötigen einen Aufenthaltstitel bzw. eine Fiktionsbescheinigung und stellen einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter. Das Jobcenter prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen mit, ob Sie Bürgergeld erhalten.

Wir haben kurze, mehrsprachige Videos erstellt, mit den wichtigsten Informationen rund um das Bürgergeld:
Videos: Was Sie über das Bürgergeld wissen sollten

Es kursieren viele Fehlinformationen, die Menschen aus der Ukraine in Deutschland betreffen. Besonders in den Sozialen Medien werden Informationen verbreitet, die falsch sind.
Diese werden in diesem Flyer der Bundesagentur für Arbeit richtiggestellt.

Ich habe noch keinen Antrag beim Jobcenter gestellt:

Im folgenden Abschnitt finden Sie Tipps, was Sie vorbereiten können und Informationen zur Antragstellung.

Wenn Sie noch keinen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter gestellt haben, buchen Sie bitte kurzfristig online einen Termin im Jobcenter Köln.

Hier können Sie einen Termin zur Antragstellung buchen.

Über unseren digitalen Hauptantrag können Sie die den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen direkt hochladen und an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln.

 

Vorbereitung

Um Bürgergeld zu erhalten, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung.
Dafür müssen Sie beim Ausländeramt der Stadt Köln einen Termin vereinbaren: Terminvereinbarung für Geflüchtete aus der Ukraine

Damit Sie schnell Geld vom Jobcenter erhalten, buchen Sie bitte auch einen Termin zur Antragstellung im Jobcenter. Dann bereiten wir zusammen alles vor. Und sobald Sie die Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nachgereicht haben, entscheiden wir über den Antrag.

Damit wir Ihnen Geld überweisen können, brauchen Sie ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Sie müssen in Deutschland eine Krankenversicherung haben. Diese ist wichtig, um medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Sie können selbst eine gesetzliche Krankenkasse auswählen.

Informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl über eine Mitgliedschaft und lassen Sie sich eine Bescheinigung für das Jobcenter (Mitgliedsbescheinigung) ausstellen.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, zahlt das Jobcenter die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse. Geben Sie die Mitgliedsbescheinigung zusammen mit dem Neuantrag beim Jobcenter Köln ab.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Sie können sich hier das  Antragsformular herunterladen. Sie können das Formular am Computer ausfüllen und dann ausdrucken und unterschreiben. Sie können das Formular auch erst drucken und dann händisch ausfüllen und unterschreiben. Haben Sie keine Möglichkeit zu drucken, erhalten Sie die Antragsformulare in jedem Standort des Jobcenter Köln.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Deutsch und in lateinischen Buchstaben ausgefüllt werden muss.

Antrag ausfüllen

Damit wir über Ihren Antrag entscheiden können, brauchen Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel.

Sie können den Antrag auch ohne diese Dokumente stellen und die Dokumente dann nachreichen. Erst dann können wir über den Antrag entscheiden.

Die folgenden Voraussetzungen gelten außerdem:

  • Sie sind hilfebedürftig und haben nicht genug Geld zum Leben
  • Sie wohnen in Köln
  • Sie sind über 15 Jahre alt, erhalten keine Rente aus dem Ausland und haben das Rentenalter in Deutschland noch nicht erreicht
  • Kopien aller Pässe
  • Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen
  • Diese Dokumente können Sie auch nachreichen, sobald Sie sie haben. Erst danach können wir über Ihren Antrag entscheiden.
  • Ausgefüllter Antrag mit Unterschrift (wenn Sie bereits eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit besitzen, tragen Sie diese bitte unbedingt ein)
  • wenn vorhanden: aktuelle Meldebescheinigung
  • wenn vorhanden: Bestätigung einer Krankenkasse über die Mitgliedschaft
  • deutsche Kontoverbindung (bzw. eine Kopie der Bankkarte)
  • Kosten für das Wohnen:
  • Kopie (Unter-) Mietvertrag oder
  • eine Bescheinigung über die Wohnungsgröße, die Anzahl der Zimmer und aller in der Wohnung lebenden Personen
  • Einkommensnachweise, soweit vorhanden

Sie stellen einen Antrag für Ihre sogenannte “Bedarfsgemeinschaft”:

Dazu gehören Sie als Antragsteller*in und Ihr*e

  • Ehepartner*in
  • Kind/er, die bei Ihnen im Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet sind
  • Partner*in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deren Kindern / Stiefkindern
  • eingetragene Lebenspartnerschaft mit deren Kindern / Stiefkindern

Wenn Sie in Deutschland leben, brauchen Sie eine Rentenversicherungsnummer (RVNR), auch Sozialversicherungsnummer genannt.

Die Nummer steht auf Ihrem Sozialversicherungsausweis.

Wenn sie noch keinen Sozialversicherungsausweis haben, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung oder an Ihre Krankenkasse.

Bitte teilen Sie Ihre Rentenversicherungsnummer dem Jobcenter so bald wie möglich mit.

Antrag abgeben

Buchen Sie einen telefonischen Termin Neuantrag über unsere Online Terminvereinbarung.
Dort bekommen Sie Informationen zum Neuantragsverfahren und einen Termin zur Beratung im Orientierungsservice.

Für die Antragsabgabe ist es nicht schlimm, wenn Sie noch keine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel haben. Sie können dieses Dokument auch nachreichen.

Bitte beachten Sie, dass wir über Ihren Antrag erst entscheiden können, wenn wir diese Dokumente haben.

Einen Termin für Geflüchtete aus der Ukraine zur Beantragung eines Aufenthaltstitels können Sie beim Ausländeramt der Stadt Köln buchen.

Ich habe schon einen Antrag beim Jobcenter gestellt:

Im folgenden Abschnitt finden Sie Informationen zum Übergang von Asylbewerberleistungen zur Grundsicherung, über Geld für Kinder, zum Wohnen und zu weiteren Themen rund um Geld vom Jobcenter.

Auf der Seite Ukraine: Arbeit können Sie nachlesen, wie es weitergeht, wenn Sie den Antrag abgegeben haben und er bewilligt wurde.

Bitte denken Sie daran, dem Jobcenter relevante Änderungen Ihrer persönlichen Situation unmittelbar mitzuteilen. Zum Beispiel, wenn Sie eine neue Arbeit gefunden haben oder wenn Sie Köln verlassen.

Termin im Jobcenter

Wenn Sie Rückfragen zu einem bereits gestellten Antrag oder ein anderes Anliegen haben, können Sie online einen Termin beim Jobcenter Köln buchen. Wählen Sie dazu bitte Ihren Jobcenter Standort und das passende Anliegen aus (z.B. “Bearbeitungsstand” oder “Geld vom Jobcenter/Fragen zum Bescheid”).

zur Terminbuchung

 

Geld bekommen

Kinder und Jugendliche bekommen in der Regel zusammen mit ihren Eltern Geld vom Jobcenter, wenn sie bei ihren Eltern wohnen, nicht verheiratet und jünger als 25 Jahre sind.

Nutzen Sie auch die Zuschüsse zu Schul- und Freizeitangeboten der Stadt Köln: Bildungs- und Teilhabepaket

Sie bekommen weiter Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis Ihr Antrag beim Jobcenter bewilligt wurde.

Wenn Sie in einem Monat Geld vom Sozialamt und Geld vom Jobcenter bekommen haben:

Sie brauchen nichts weiter tun. Sie müssen sich nicht beim Sozialamt melden.
Sie müssen dort keinen Einstellungsbescheid anfordern. Wir regeln alles im Hintergrund mit dem Sozialamt.

Geld zum Wohnen

Bitte melden Sie sich beim Jobcenter Köln, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.

Das Jobcenter kann Mietkosten übernehmen, wenn Sie diese nicht selbst bezahlen können.

Das Jobcenter kann die Kosten nur vollständig übernehmen, wenn sie angemessen sind. Ob die Kosten angemessen sind, können Sie aus dieser Tabelle ersehen.

Wenn Sie die anfallenden Kosten nicht vor Unterschrift des Mietvertrags mit dem Jobcenter abklären, kann es sein, dass Sie einen Teil der Kosten jeden Monat selber zahlen müssen.

Wenn Sie umziehen möchten und uns rechtzeitig ein Mietangebot vorlegen (bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben), können Sie in Ihrem zuständigen Geschäftsbereich auch einen Antrag auf Wohnungsbeschaffungshilfen stellen. Wohnungsbeschaffungshilfen sind unter anderem die Kosten für Mietkautionen, Sicherheitsleistungen oder Genossenschaftsanteile.

Was genau Sie hierbei beachten müssen, erklären wir Ihnen gerne.

Vorlagen rund um Wohnungsbeschaffungshilfen finden Sie in unseren Downloads.

Einen Vertrag für Strom schließen Sie selbst ab. Sie können den Stromversorger frei wählen. Informationen dazu finden Sie im Internet zum Beispiel unter dem Suchbegriff “Energieversorger Köln”. Die Kosten für den Strom überweisen Sie selbst von dem Geld vom Jobcenter.

Am besten fragen Sie Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin ob es schon einen Vertrag für die Heizung gibt oder ob Sie selbst einen Vertrag abschließen müssen. Heizkosten können vom Jobcenter gezahlt werden. Dazu müssen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt bei uns einreichen.

Heizkosten können grundsätzlich bis 2,00€ pro qm übernommen werden.

Wenn Ihre Kosten höher sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Jobcenter auch höhere Kosten übernehmen kann.

Am besten fragen Sie Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin, wie das warme Wasser zubereitet wird. Warmwasserkosten können vom Jobcenter gezahlt werden. Dazu müssen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt bei uns einreichen. Warmwasserkosten können grundsätzlich bis 0,30€ pro qm übernommen werden.

Wenn Ihre Kosten höher sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Jobcenter auch höhere Kosten übernehmen kann.

Wenn Sie Möbel brauchen: Melden Sie sich beim Jobcenter. Wir beraten Sie und besprechen, ob wir Sie unterstützen können.

Abwesenheit / Urlaub / Rückkehr

Damit Sie möglichst schnell eine Arbeit finden, bieten wir Ihnen passende Stellen oder Qualifizierungen an. Dazu müssen wir Sie jederzeit zu Hause erreichen können. Dass Sie telefonisch erreichbar sind, reicht nicht aus. Sie müssen zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig ein Bewerbungsgespräch vor Ort zu führen.

Informieren Sie uns
Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), nennen wir das „Ortsabwesenheit“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorab darüber zu informieren und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit von uns zugestimmt wurde, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Bürgergeld und sind krankenversichert. Die Zustimmung können wir Ihnen frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.

Behalten Sie die 21 Tage im Blick
Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage. Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen.

Wenn Sie länger als 21 Tage abwesend sind
Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr. Ihr Anspruch erlischt auch, wenn Sie verreisen, ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter.
Beispiel: Sie wollen länger als 3, aber nicht mehr als 6 Wochen verreisen. Diesem Vorhaben können wir grundsätzlich zustimmen. Ihr Anspruch auf Bürgergeld besteht jedoch nur für die ersten 3 Wochen Ihrer Reise. Die restliche Zeit Ihrer Reise erhalten Sie kein Bürgergeld.

Wenn Sie länger als 6 Wochen abwesend sind
Planen Sie, länger als 6 Wochen zu verreisen, haben Sie für die gesamte Zeit Ihrer Reise keinen Anspruch auf Bürgergeld. Sie erhalten somit ab dem 1. Tag der Abwesenheit kein Bürgergeld mehr. Nach Ihrer Rückkehr müssen wir Ihren Anspruch auf finanzielle Unterstützung erneut prüfen. Dazu müssen Sie einen neuen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Wichtig: Lassen Sie sich beraten und klären Sie vor jeder Reise mit uns, was Sie bei einer längeren Ortsabwesenheit beachten müssen. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

Welcher Standort des Jobcenter Köln für Sie zuständig ist, richtet sich nach der Postleitzahl Ihres Wohnortes.
Das können Sie auf unserer Kontakt-Seite nachschauen.

 

 

Weitere Informationen

Stadt Köln

Informationen speziell für Köln in mehreren Sprachen: https://ukrajina.koeln/

Bundesagentur für Arbeit /

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