Ukraine Ukraine Эта страница также доступна на русском языке. This page is also available in English. Informationen für Menschen aus der Ukraine Sie finden hier Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsicherung. Diese Seite wird laufend aktualisiert. Bitte beachten Sie: Wir können aktuell nur Übersetzungen ins Russische anbieten. Wir haben zurzeit nicht genug Übersetzer*innen für Ukrainisch. Ein neues Gesetz regelt den Anspruch auf Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind: Ab dem 01.06.2022 können Geflüchtete Geld vom Jobcenter bekommen, wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Sie benötigen eine Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel und stellen einen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter. Auf dieser Seite finden Sie Tipps, was Sie vorbereiten können und Antworten auf Fragen zur Antragstellung, zum Wohnen und zu weiteren Themen. Wenn Sie noch keinen Antrag auf Grundsicherung beim Jobcenter gestellt haben, buchen Sie bitte kurzfristig online einen Termin im Jobcenter Köln. Weiter unten auf der Seite können Sie einen Antrag-Ersttermin buchen. Das sollten Sie vorbereiten: Registrieren Sie sich in Köln: Um Grundsicherung zu erhalten, brauchen Sie entweder eine Fiktionsbescheinigung und einen Nachweis, dass Sie einen Aufenthaltstitel beantragt haben oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz. Dafür müssen Sie beim Ausländeramt der Stadt Köln einen Termin vereinbaren: Terminvereinbarung für Geflüchtete aus der Ukraine Damit Sie schnell Geld vom Jobcenter erhalten, buchen Sie bitte auch einen Termin zur Antragstellung im Jobcenter. Dann bereiten wir zusammen alles vor. Und sobald Sie die Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nachgereicht haben, entscheiden wir über den Antrag. Beantragen Sie ein Bankkonto: Damit wir Ihnen Geld überweisen können, brauchen Sie ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung. Wählen Sie eine Krankenversicherung aus: Sie müssen in Deutschland eine Krankenversicherung haben. Diese ist wichtig, um medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Sie können selbst eine gesetzliche Krankenkasse auswählen. Informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl über eine Mitgliedschaft und lassen Sie sich eine Bescheinigung für das Jobcenter (Mitgliedsbescheinigung) ausstellen. Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, zahlt das Jobcenter die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse. Geben Sie die Mitgliedsbescheinigung zusammen mit dem Neuantrag § 24 AufentG_Ukraine Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II) beim Jobcenter Köln ab. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. FAQ (Häufig gestellte Fragen) zum Antrag auf Arbeitslosengeld II Besuchen Sie regelmäßig diese Seite für aktuelle Informationen. Wie gehe ich vor, wenn ich eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel habe? Wenn Sie schon eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz haben: Buchen Sie einen Antrag-Ersttermin für Menschen aus der Ukraine über unsere Online Terminvereinbarung weiter unten auf dieser Seite. Bitte bringen Sie ausgefüllte Antragsunterlagen zu diesem Termin mit. Wie gehe ich vor, wenn ich noch keine Fiktionsbescheinigung / keinen Aufenthaltstitel habe? Wenn Sie noch keine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz haben: Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Geflüchtete aus der Ukraine beim Ausländeramt der Stadt Köln. Damit Sie schnell Geld vom Jobcenter erhalten, buchen Sie bitte einen Termin zur Antragstellung im Jobcenter. Dann bereiten wir zusammen alles vor. Und sobald Sie die Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel nachgereicht haben, entscheiden wir über den Antrag. Welchen Antrag muss ich stellen? Sie können sich hier das Antrags- Formular herunterladen. Bitte bringen Sie den Antrag ausgefüllt zum Termin „Antragsabgabe“ mit. Sie können das Formular am Computer ausfüllen und dann ausdrucken und unterschreiben. Sie können das Formular auch erst drucken und dann händisch ausfüllen und unterschreiben. Haben Sie keine Möglichkeit zu drucken, erhalten Sie die Antragsformulare in jedem Standort des Jobcenter Köln oder im Ukraine Team im Standort Mitte, Oskar-Jäger-Straße 50, 50825 Köln. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Deutsch und in lateinischen Buchstaben ausgefüllt werden muss. Bitte beachten Sie, dass wir über Ihren Antrag erst entscheiden können, wenn Sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel haben. Dieses Dokument können Sie nachreichen, sobald Sie es haben. Bitte buchen Sie einen Termin zur Abgabe des Antrags weiter unten auf dieser Seite. Welche Dokumente gehören zum Antrag dazu? Kopien aller Pässe Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen Diese Dokumente können Sie auch nachreichen, sobald Sie sie haben. Erst danach können wir über Ihren Antrag entscheiden. Ausgefüllter Antrag mit Unterschrift (wenn Sie bereits eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit besitzen, tragen Sie diese bitte unbedingt ein) wenn vorhanden: aktuelle Meldebescheinigung wenn vorhanden: Bestätigung einer Krankenkasse über die Mitgliedschaft deutsche Kontoverbindung (bzw. eine Kopie der Bankkarte) Kosten für das Wohnen: Kopie (Unter-) Mietvertrag oder eine Bescheinigung über die Wohnungsgröße, die Anzahl der Zimmer und aller in der Wohnung lebenden Personen Einkommensnachweise, soweit vorhanden Ich verstehe den Antrag nicht. Wo bekomme ich Hilfe? Eine Hilfe zum Ausfüllen in anderen Sprachen können Sie sich hier herunterladen: Ausfüllhilfe Englisch Ausfüllhilfe Russisch Wann kann ich den Antrag stellen? Damit wir über Ihren Antrag entscheiden können, brauchen Sie eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz. Sie können den Antrag auch ohne diese Dokumente stellen und die Dokumente dann nachreichen. Erst dann können wir über den Antrag entscheiden. Die folgenden Voraussetzungen gelten außerdem: Sie sind hilfebedürftig und haben nicht genug Geld zum Leben Sie wohnen in Köln Sie sind über 15 Jahre alt, bekamen in der Ukraine noch keine Rente und haben das Rentenalter in Deutschland noch nicht erreicht Für die Antragstellung buchen Sie bitte einen Antrag-Ersttermin über unsere Online Terminvereinbarung. Wie bekommen Kinder und Jugendliche Geld vom Jobcenter? Kinder und Jugendliche bekommen in der Regel zusammen mit ihren Eltern Geld vom Jobcenter, wenn sie bei ihren Eltern wohnen, nicht verheiratet und jünger als 25 Jahre sind. Nutzen Sie auch die Zuschüsse zu Schul- und Freizeitangeboten der Stadt Köln: Bildungs- und Teilhabepaket Використовуйте фінансову підтримку для навчання та дозвілля з міста Кельна: Пакет на освіту та соціалізацію Für wen kann ich den Antrag beim Jobcenter stellen? Für Ihre sogenannte “Bedarfsgemeinschaft”: Dazu gehören Sie als Antragsteller*in und Ihr*e Ehepartner*in Kind/er, die bei Ihnen im Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet sind Partner*in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deren Kindern / Stiefkindern eingetragene Lebenspartnerschaft mit deren Kindern / Stiefkindern Was muss ich wegen Corona beachten? Wir freuen uns, wenn Sie im Jobcenter Köln eine Gesichtsmaske (medizinische Maske oder FFP2 Maske) tragen. Damit schützen Sie sich und uns vor Corona. Bitte halten Sie weiterhin Abstand zu anderen Menschen, verzichten Sie auf Hände schütteln und waschen Sie sich regelmäßig die Hände. Mein Antrag-Ersttermin ist erst nach dem 1.6.2022 – bekomme ich weiter Geld? Ja. Sie bekommen weiter Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis Ihr Antrag beim Jobcenter bewilligt wurde. Ich habe im Juni Geld vom Sozialamt und vom Jobcenter bekommen. Was muss ich tun? Sie brauchen nichts weiter tun. Sie müssen sich nicht beim Sozialamt melden. Sie müssen dort keinen Einstellungsbescheid anfordern. Sie bekommen aktuell zusätzlich noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen müssen wir als sogenanntes Einkommen anrechnen, bis eine Abstimmung mit dem Sozialamt erfolgt ist. Daher erhalten Sie vom Jobcenter die Differenz zwischen den Asylbewerberleistungen und den höheren Leistungen nach dem SGB II. Sie bekommen also aktuell 2 Zahlungen. Nur so ist es möglich, dass Sie ohne Unterbrechung Geld bekommen. Sobald die Leistungen vom Sozialamt gestoppt wurden, erhalten Sie das ganze Geld vom Jobcenter Köln. Das passiert automatisch. Wir regeln alles im Hintergrund mit dem Sozialamt. Wo finden die Termine zur Antragsabgabe UKR statt? Ab 11.07.22 finden die Ersttermine zur Antragstellung für alle Menschen aus der Ukraine im Standort Mitte des Jobcenter Köln statt, Oskar-Jäger-Straße 50, 50825 Köln. Wo werde ich nach der Antragsabgabe betreut? Sobald ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie einen Termin zum Thema Integration im Jobcenter Köln. Dieser Termin findet im Standort Mülheim des Jobcenter Köln statt: Wiener Platz 3, 51065 Köln. In diesem Termin erfahren Sie, welcher Standort des Jobcenter Köln Ihnen zukünftig weiterhelfen kann. Dies richtet sich nach der Postleitzahl Ihres Wohnortes. Termine für Menschen aus der Ukraine Im Termin zur Antragstellung informieren wir Sie, wie es weitergeht, wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen wollen. Im ersten Schritt des Buchungsformulars sind alle Einstellungen (Standort, Terminart, Anliegen) bereits ausgewählt. Sie müssen hier nichts verändern. Bitte klicken Sie direkt auf die grüne Schaltfläche “WEITER”. FAQ (Häufig gestellte Fragen) zum Wohnen Sie bekommen (bald) Geld vom Jobcenter? Dann finden Sie hier Antworten auf Fragen rund um Wohnen. Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung mieten will? Bitte melden Sie sich beim Jobcenter Köln, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Das Jobcenter kann Mietkosten übernehmen, wenn Sie diese nicht selbst bezahlen können. Das Jobcenter kann die Kosten nur vollständig übernehmen, wenn sie angemessen sind. Ob die Kosten angemessen sind, können Sie aus der folgenden Tabelle ersehen. 1 Person 50 qm 651€ 2 Personen 65 qm 788€ 3 Personen 80 qm 939€ 4 Personen 95 qm 1.095€ 5 Personen 110 qm 1.251€ Jede weitere Person 15 qm mehr 158€ mehr Wenn Sie die anfallenden Kosten nicht vor Unterschrift des Mietvertrags mit dem Jobcenter abklären, kann es sein, dass Sie einen Teil der Kosten jeden Monat selber zahlen müssen. Wo erhalte ich eine Mietkaution? Wenn Sie Geld für die Miet-Kaution brauchen, müssen Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages und vor Einzug bei der Fachstelle Wohnen melden. Adresse: Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales und Senioren Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Wie bekomme ich Strom? Einen Vertrag für Strom schließen Sie selbst ab. Sie können den Stromversorger frei wählen. Informationen dazu finden Sie im Internet zum Beispiel unter dem Suchbegriff “Energieversorger Köln”. Die Kosten für den Strom überweisen Sie selbst von dem Geld vom Jobcenter. Wie kann ich meine Wohnung heizen? Am besten fragen Sie Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin ob es schon einen Vertrag für die Heizung gibt oder ob sie selbst einen Vertrag abschließen müssen. Heizkosten können vom Jobcenter gezahlt werden. Dazu müssen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt bei uns einreichen. Heizkosten können grundsätzlich bis 2,00€ pro qm übernommen werden. Wenn Ihre Kosten höher sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Jobcenter auch höhere Kosten übernehmen kann. Wie bekomme ich warmes Wasser? Am besten fragen Sie Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin wie das warme Wasser zubereitet wird. Warmwasserkosten können vom Jobcenter gezahlt werden. Dazu müssen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt bei uns einreichen. Warmwasserkosten können grundsätzlich bis 0,30€ pro qm übernommen werden. Wenn Ihre Kosten höher sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Jobcenter auch höhere Kosten übernehmen kann. Bezahlt das Jobcenter auch Möbel? Wenn Sie Möbel brauchen: Melden Sie sich beim Jobcenter. Wir beraten Sie und besprechen, ob wir Sie unterstützen können. FAQ (Häufig gestellte Fragen) zu allgemeinen Themen Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu allgemeinen Themen, zum Beispiel Arbeiten in Deutschland. Darf ich in Deutschland arbeiten? Informationen dazu finden Sie auf germany4ukraine.de. Gibt es Informationen speziell für Köln? Informationen der Stadt Köln in mehreren Sprachen: https://ukrajina.koeln/ Hotline: 0221 / 221-24232 Weitere Informationsangebote Bundesagentur für Arbeit Kurzinformation Arbeitslosengeld II / Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende (PDF öffnet in neuem Fenster) Einfach erklärt – Grundsicherung für Arbeitslose (Seite öffnet in neuem Fenster) Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine (Seite öffnet in neuem Fenster) Bundesministerium des Innern und für Heimat https://www.germany4ukraine.de/: Allgemeine Informationen für Geflüchtete und zu den Themen Wohnen, medizinische Versorgung, Arbeit, Unterstützungsmöglichkeiten, etc. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland (Seite öffnet in neuem Fenster) Willkommensangebote und Sprachförderung für Geflüchtete aus der Ukraine (Seite öffnet in neuem Fenster) Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) / Пакет на освіту та соціалізацію (Українською)