Ukraine Ukraine Эта страница также доступна на русском языке. This page is also available in English. Informationen für Menschen aus der Ukraine Sie finden hier Antworten auf die häufigsten Fragen zur Grundsicherung. Diese Seite wird laufend aktualisiert. Ab dem 1. Juni 2022 haben Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Zuständig ist dann das Jobcenter. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Auf dieser Seite finden Sie Tipps, was Sie vorbereiten können und Antworten auf Fragen zur Antragstellung, zum Wohnen und zu weiteren Themen. Das sollten Sie vorbereiten: Registrieren Sie sich in Köln: Um Grundsicherung zu erhalten, brauchen Sie entweder eine Fiktionsbescheinigung und einen Nachweis, dass Sie einen Aufenthaltstitel beantragt haben oder einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs.1 Aufenthaltsgesetz. Dafür müssen Sie beim Ausländeramt einen Termin vereinbaren. Einen Termin können Sie auf der Seite der Stadt Köln vereinbaren: Terminvereinbarung für Geflüchtete aus der Ukraine. Beantragen Sie ein Bankkonto: Damit wir Ihnen Geld überweisen können, brauchen Sie ein Konto bei einer deutschen Bank oder Sparkasse. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Bundesregierung. Wählen Sie eine Krankenversicherung aus: Sie müssen in Deutschland eine Krankenversicherung haben. Diese ist wichtig, um medizinische Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Sie können selbst eine gesetzliche Krankenkasse auswählen. Informieren Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl über eine Mitgliedschaft und lassen Sie sich eine Bescheinigung für das Jobcenter (Mitgliedsbescheinigung) ausstellen. Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen, zahlt das Jobcenter die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse. Geben Sie die Mitgliedsbescheinigung zusammen mit dem Neuantrag § 24 AufentG_Ukraine Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II) beim Jobcenter Köln ab. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. FAQ (Häufig gestellte Fragen) zum Antrag auf Arbeitslosengeld II Besuchen Sie regelmäßig diese Seite für aktuelle Informationen. Wie gehe ich vor? Wenn Sie schon eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz haben: Buchen Sie einen Antrag-Ersttermin für Menschen aus der Ukraine über unsere Online Terminvereinbarung weiter unten auf dieser Seite. Im Ersttermin erhalten Sie den “Neuantrag § 24 AufentG_Ukraine Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II)“, einen Termin zur persönlichen Abgabe des Antrags, eine Info, welche Dokumente Sie noch brauchen. Sie brauchen zu diesem Termin nur Ihren Ausweis, die Einladung oder Terminbestätigung und eine FFP2 Maske mitzubringen. Bitte zeigen Sie am Eingang einen aktuellen Bürgertest oder einen Nachweis vor, dass Sie geimpft oder in den letzten 3 Monaten genesen sind. Wenn Sie noch keine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz haben: Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Geflüchtete aus der Ukraine beim Ausländeramt der Stadt Köln. Welchen Antrag muss ich stellen? Sie müssen das Antragsformular nicht selbst ausdrucken. Im Antrag-Ersttermin bekommen Sie den “Neuantrag § 24 AufentG_Ukraine Grundsicherung für Arbeitssuchende – (SGB II)” von uns und einen Termin, in dem Sie den Antrag abgeben können. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Deutsch und in lateinischen Buchstaben ausgefüllt werden muss. ACHTUNG: Bitte füllen Sie das Formular nur aus, wenn Sie schon eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz haben. Wenn Sie den Antrag lieber am Computer ausfüllen und dann ausdrucken und unterschreiben möchten, können Sie sich hier das Formular herunterladen. Bitte buchen Sie trotzdem einen Antrag-Ersttermin, weil Sie dort alle wichtigen Infos und einen Termin zur Abgabe des Antrags bekommen. Welche Dokumente gehören zum Antrag dazu? Kopien aller Pässe Kopien aller Aufenthaltstitel / Fiktionsbescheinigungen Ausgefüllter Antrag mit Unterschrift (wenn Sie bereits eine Kundennummer bei der Agentur für Arbeit besitzen, tragen Sie diese bitte unbedingt ein) wenn vorhanden: aktuelle Meldebescheinigung wenn vorhanden: Bestätigung einer Krankenkasse über die Mitgliedschaft deutsche Kontoverbindung (bzw. eine Kopie der Bankkarte) Kosten für das Wohnen: Kopie (Unter-) Mietvertrag oder eine Bescheinigung über die Wohnungsgröße, die Anzahl der Zimmer und aller in der Wohnung lebenden Personen Ich verstehe den Antrag nicht. Wo bekomme ich Hilfe? Eine Hilfe zum Ausfüllen in anderen Sprachen können Sie sich hier herunterladen: Ausfüllhilfe Englisch Ausfüllhilfe Russisch Wann kann ich den Antrag stellen? Nur wenn Sie schon eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz haben, können Sie den Antrag für die Zeit ab 01. Juni 2022 bereits jetzt stellen. Die folgenden Voraussetzungen gelten außerdem: Sie sind hilfebedürftig und haben nicht genug Geld zum Leben Sie wohnen in Köln Sie sind über 15 Jahre alt, bekamen in der Ukraine noch keine Rente und haben das Rentenalter in Deutschland noch nicht erreicht Für die Antragstellung buchen Sie bitte einen Antrag-Ersttermin über unsere Online Terminvereinbarung. Wie bekommen Kinder und Jugendliche Geld vom Jobcenter? Kinder und Jugendliche bekommen in der Regel zusammen mit ihren Eltern Geld vom Jobcenter, wenn sie bei ihren Eltern wohnen, nicht verheiratet und jünger als 25 Jahre sind. Für wen kann ich den Antrag beim Jobcenter stellen? Für Ihre sogenannte “Bedarfsgemeinschaft”: Dazu gehören Sie als Antragsteller*in und Ihr*e Ehepartner*in Kind/er, die bei Ihnen im Haushalt leben, jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet sind Partner*in in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deren Kindern / Stiefkindern eingetragene Lebenspartnerschaft mit deren Kindern / Stiefkindern Was muss ich wegen Corona beachten? Ein persönlicher Termin im Jobcenter Köln ist nur möglich, wenn Sie gegen Corona geimpft sind oder von einer Corona Erkrankung genesen sind oder tagesaktuell getestet sind UND eine FFP2 Maske tragen. Wenn Sie keine FFP2 Maske haben, können Sie eine im Jobcenter bekommen. Bitte zeigen Sie Ihren 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) unaufgefordert beim Sicherheitsdienst am Eingang vor. Teststellen, bei denen Sie sich kostenlos testen lassen können, finden Sie zum Beispiel auf der interaktiven Karte der Stadt Köln. Mein Antrag-Ersttermin ist erst nach dem 1.6.2022 – bekomme ich weiter Geld? Ja. Sie bekommen weiter Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bis Ihr Antrag beim Jobcenter bewilligt wurde. Antragstellung für Menschen aus der Ukraine Sie haben eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 oder 4 AufenthG mit einem Nachweis der Beantragung § 24 AufenthG (Aufenthaltstitel) oder einen Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Nur dann können Sie diesen Termin buchen. Im Termin informieren wir Sie, wie es weitergeht, wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen wollen. Die Veranstaltungen finden statt im Jobcenter Köln – Mülheim Eingang B – Clevischer Ring 4 51065 Köln Bitte beachten Sie, dass Sie einen 3G-Nachweis benötigen (das heißt, Sie sind geimpft, genesen oder getestet). Im ersten Schritt des Buchungsformulars sind alle Einstellungen (Standort, Terminart, Anliegen) bereits ausgewählt. Sie müssen hier nichts verändern. Bitte klicken Sie direkt auf die grüne Schaltfläche “WEITER”. FAQ (Häufig gestellte Fragen) zum Wohnen Sie bekommen (bald) Geld vom Jobcenter? Dann finden Sie hier Antworten auf Fragen rund um Wohnen. Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung mieten will? Bitte melden Sie sich beim Jobcenter Köln, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben. Das Jobcenter kann Mietkosten übernehmen, wenn Sie diese nicht selbst bezahlen können. Das Jobcenter kann die Kosten nur vollständig übernehmen, wenn sie angemessen sind. Ob die Kosten angemessen sind, können Sie aus der folgenden Tabelle ersehen. 1 Person 50 qm 651€ 2 Personen 65 qm 788€ 3 Personen 80 qm 939€ 4 Personen 95 qm 1.095€ 5 Personen 110 qm 1.251€ Jede weitere Person 15 qm mehr 158€ mehr Wenn Sie die anfallenden Kosten nicht vor Unterschrift des Mietvertrags mit dem Jobcenter abklären, kann es sein, dass Sie einen Teil der Kosten jeden Monat selber zahlen müssen. Wo erhalte ich eine Mietkaution? Wenn Sie Geld für die Miet-Kaution brauchen, müssen Sie sich vor Abschluss des Mietvertrages und vor Einzug bei der Fachstelle Wohnen melden. Adresse: Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales und Senioren Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Wie bekomme ich Strom? Einen Vertrag für Strom schließen Sie selbst ab. Sie können den Stromversorger frei wählen. Informationen dazu finden Sie im Internet zum Beispiel unter dem Suchbegriff “Energieversorger Köln”. Die Kosten für den Strom überweisen Sie selbst von dem Geld vom Jobcenter. Wie kann ich meine Wohnung heizen? Am besten fragen Sie Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin ob es schon einen Vertrag für die Heizung gibt oder ob sie selbst einen Vertrag abschließen müssen. Heizkosten können vom Jobcenter gezahlt werden. Dazu müssen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt bei uns einreichen. Heizkosten können grundsätzlich bis 2,00€ pro qm übernommen werden. Wenn Ihre Kosten höher sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Jobcenter auch höhere Kosten übernehmen kann. Wie bekomme ich warmes Wasser? Am besten fragen Sie Ihren Vermieter / Ihre Vermieterin wie das warme Wasser zubereitet wird. Warmwasserkosten können vom Jobcenter gezahlt werden. Dazu müssen Sie die Abrechnung sofort nach Erhalt bei uns einreichen. Warmwasserkosten können grundsätzlich bis 0,30€ pro qm übernommen werden. Wenn Ihre Kosten höher sind, muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Jobcenter auch höhere Kosten übernehmen kann. Bezahlt das Jobcenter auch Möbel? Wenn Sie Möbel brauchen: Melden Sie sich beim Jobcenter. Wir beraten Sie und besprechen, ob wir Sie unterstützen können. FAQ (Häufig gestellte Fragen) zu allgemeinen Themen Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu allgemeinen Themen, zum Beispiel Arbeiten in Deutschland. Darf ich in Deutschland arbeiten? Informationen dazu finden Sie auf germany4ukraine.de. Gibt es Informationen speziell für Köln? Informationen der Stadt Köln in mehreren Sprachen: https://ukrajina.koeln/ Hotline: 0221 / 221-24232 Weitere Informationsangebote Bundesagentur für Arbeit Kurzinformation Arbeitslosengeld II / Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende (PDF öffnet in neuem Fenster) Einfach erklärt – Grundsicherung für Arbeitslose (Seite öffnet in neuem Fenster) Bundesministerium des Innern und für Heimat https://www.germany4ukraine.de/: Allgemeine Informationen für Geflüchtete und zu den Themen Wohnen, medizinische Versorgung, Arbeit, Unterstützungsmöglichkeiten, etc. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland (Seite öffnet in neuem Fenster) Willkommensangebote und Sprachförderung für Geflüchtete aus der Ukraine (Seite öffnet in neuem Fenster)